Missbräuchliche Nutzung wird abgemahnt

Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP), der das Wortzeichen schon seit Jahrzehnten nutzt und die Buchstaben im Jahr 2000 für sich als Marke hat eintragen lassen, weist erneut darauf hin, dass die unerlaubte Benutzung vom Verband abgemahnt und notfalls auch gerichtlich verfolgt wird. Als Dachmarke für deutsche Spitzenweine ist „VDP“ in der Weinwelt unbestritten, so verwundert es nicht, dass auch andere gerne von diesem Renommee profitieren.

"Der VDP hat sich in den letzten Jahren offenkundig als Marke für deutsche Spitzenweine etabliert. Mit der Markeneintragung schützen wir das Engagement unserer 200 VDP-Weingüter für die gemeinsame Qualitätsphilosophie vor Missbrauch," erläutert Michael Prinz zu Salm-Salm, Präsident des VDP.

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