Hierzu erklärt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW): “Der Mittelstand kann mit diesen Regelungen im Großen und Ganzen gut leben. Kredite an kleine und mittlere Unternehmen bis zur Höhe
von einer Million Euro werden wie Privatkredite behandelt. Damit unterliegen sie einer reduzierten Bewertung. Für diese Differenzierung zwischen Mittelständlern und Großunternehmen hat sich
der BVMW vehement eingesetzt.
Zudem erhöht das Ratingverfahren die Anreize, Schwächen im Unternehmen zu analysieren und zu beseitigen: Gut aufgestellte Betriebe profitieren von geringeren Zinsen für Kredite. Schlechter
positionierte Unternehmen müssen indes mit höheren Kreditkosten rechnen.
Entscheidend ist jetzt, dass bei der Umsetzung der ‘Basel II’-Richtlinien in nationales Recht möglichst wenig neue Bürokratie entsteht. Denn die Kreditinstitute werden zweifellos ihre zusätzlichen Prüf- und Personalkosten auf die Kreditnehmer
überwälzen, was einer Zinserhöhung gleichkommt. Da für die 3,4 Millionen Klein- und Mittelbetriebe der Bankkredit das wichtigste Finanzierungsinstrument bleibt, ist der Mittelstand von diesen Kostensteigerungen überdurchschnittlich betroffen.”