Zum 14.9.2014 tritt die Neufassung des Berufskraftfahrergesetzes in Kraft, die Handwerkerregelung bleibt weiterhin bestehen. Nachschulungen werden von Fahrschulen sowie der Dekra angeboten. Eine eventuelle Nachschulung muss bis zum 14.9.2014 abgeschlossen sein. Daraufhin muss auch der Führerschein bis zu diesem Datum umgeschrieben werden. Folgende zwei Fälle sind dabei generell zu unterscheiden:
– Lieferumkreis bis zu 150 km: Es dürfen Fahrzeuge von 3,5 bis zu 7,5 t gefahren werden. Hier bedarf es keiner Nachschulung.
– Lieferumkreis größer als 150 km: Dann ist eine Nachschulung erforderlich. Diese gliedert sich in fünf Module à sieben Stunden auf.
Falls ein Betrieb Waren über eine Entfernung von mehr als 150 km ausliefert, müssen nicht alle Mitarbeiter nachgeschult werden. Es genügt, wenn ein ausgewählter Mitarbeiter zur Nachschulung geschickt wird. Dann darf aber auch nur dieser Mitarbeiter Lieferungen über 150 km ausführen. www.fleischerverband-bayern.de
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