Nährwertberechnung und -kennzeichnung

Zum 13. Dezember tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU in Kraft, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu regelt.

Die neue Verordnung verlangt von Erzeugern, Herstellern und Händlern transparente und verständliche Informationen über Inhaltsstoffe und Verfallsdaten in allen Vertriebskanälen. So werden etwa Angaben zum Nährwert eines Nahrungsmittels ebenso verpflichtend wie Informationen über Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick (PDF Download):

Mit der Branchensoftware der CSB-System AG können alle Zutaten, Nährwerte, Allergene und genetisch modifizierten Inhaltsstoffe automatisiert berechnet, gekennzeichnet und verwaltet werden. Dazu werden die Produkte datentechnisch mit den Rohstoffen verknüpft, die verarbeitet werden. Somit sind bei der Rezepturerstellung alle relevanten Inhaltsstoffe direkt den Artikeln zugeordnet. Darüber hinaus können alle nationalen und internationalen Inhaltsstoff- und Nährwertstoffdatenbanken integriert werden.

Über die einem Artikel zugrunde liegende Stückliste und die zugehörigen Produktionsvarianten wird für jeden Artikel im Abgleich mit den zugeordneten Inhaltsstoffen die Zutaten-, Nährwert-, Allergen- oder GMO-Ausweisung durchgeführt. Dabei werden sowohl Prozessverluste als auch Prozesszugaben berücksichtigt. Die flexible Anlage von frei definierbaren Berechnungsformeln ist ebenso möglich, wie die automatische Berechnung abgeleiteter Größen der Basiseinheiten. Artikeletiketten und Produktspezifikationen für die Erzeugnisse werden im Rahmen der Inhaltsstoffberechnung automatisch initialisiert. Die Kennzeichnungselemente können mehrsprachig erstellt werden, wobei pro Produkt und Sprache bis zu sechs unterschiedliche Einheiten gleichzeitig abbildbar sind.

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