Neuer Stern am Klassifizierungshimmel

Die verkürzt so genannte "G-Klassifizierung" wendet sich an Betriebe mit gaststättenrechtlicher Konzession oder mehr als 8 Gästebetten, die über höchstens 20 Gästezimmer verfügen und keinen Hotelcharakter aufweisen. "Die G-Klassifizierung bietet den Reisenden eine verlässliche Orientierungshilfe und ermöglicht es kleineren Häusern, eine 1- bis 4-Sterne-Klassifizierung gemäß ihres Leistungsangebots zu erhalten – ohne sich, gemessen am Standard großer Hotels, zurückgesetzt fühlen zu müssen", begründet der Vorsitzende des Ausschusses Hotelklassifizierung im DEHOGA, Helmut Otto, diesen Schritt.

In der Vergangenheit konnten viele kleinere, konzessionierte Beherbergungsbetriebe bislang nicht für eine Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung gewonnen werden. Der
Grund: Hotelkriterien aus dem Tagungs-, Wellness- oder Restaurantbereich ließen sich auf Pensionen und Gästehäuser nicht übertragen. "So haben zum Beispiel nur wenige Pensionen eine eigenständige Rezeption – ein Mindestkriterium der Deutschen Hotelklassifizierung für den 3-Sterne-Bereich", erklärt Otto. "Dafür passen Hotels in der Regel beim Trockenraum zur Gästenutzung oder beim Streichelzoo", weist Otto auf einige exemplarische Unterschiede der Betriebstypen hin.

Der spezifische Charakter von Gästehäusern, Gasthöfen und Pensionen wird weder durch die Deutsche Hotelklassifizierung noch von der DTV-Klassifizierung für Privatquartiere (Häuser mit nicht mehr als 8 Betten) erfasst. Mit der "G-Klassifizierung" gibt es nun ab Sommer 2005 ein adäquates Bewertungssystem. So können sich auch Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen mit aussagekräftigen Sternen für ihren Betriebstyp schmücken. Zur besseren Unterscheidung der einzelnen Systeme wird diesen Sternen stets ein "G" vorangestellt. Die Privatzimmer nach DTV-Klassifizierung werden durch ein "P" gekennzeichnet, ein "F" vor den Sternen steht für Ferienwohnungen und Ferienhäuser.

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