Neuregelung für Zusatzstoffe und Vormischungen

Ab dem 1. Januar 2012 dürfen Zusatzstoffe und Vormischungen zur Futtermittelproduktion nur noch von Herstellern, Importeuren oder Speditionen bezogen werden, die eine Lieferberechtigung in das QS-System haben.

Hersteller der Vormischungen und Zusatzstoffe erhalten die Lieferberechtigung in das QS-System durch eine QS Zertifizierung oder durch die Zertifizierung nach einem anerkannten Standard (GMP+ international, OVOCOM/Bemefa) mit dem entsprechenden Scope (Geltungsbereich für die entsprechende Produktionsart). Die Unternehmen, die auf diese Weise lieferberechtigt sind, können auch in der öffentlichen Suche der QS-Datenbank gefunden werden.

Zusatzstoffe und Vormischungen können ebenfalls von Herstellern bezogen werden, die FAMI-QS zertifiziert sind. In diesem Fall muss im QS-Audit des Abnehmers das gültige FAMI-QS Zertifikat des Herstellers vorgelegt werden.

Falls Zusatzstoffe oder Vormischungen von einem Hersteller bezogen werden, der nicht QS-lieferberechtigt ist, muss die Ware zukünftig freigeprobt werden.

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