Politik bitte raushalten!

Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft ruft die Politik dazu auf, von marktlenkenden Maßnahmen Abstand zu nehmen. Diese würden sowohl die unternehmerische Freiheit als auch die freie Verbraucherentscheidung zu stark einschränken.

 

BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff zum Titel des Programms: „Wir sind davon überzeugt, dass die wirtschaftliche Leistungskraft dieser Branche und das vielfältige Angebot ein Ergebnis des funktionierenden Marktes sind. Die Nachfrage regelt das Angebot. Die Nachfrage nach der Verwirklichung der eigenen Wünsche und Bedürfnisse. Deshalb sollen die Konsumenten ihre freie Wahl behalten.“ In unsicheren Zeiten das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, ist auch für BLL-Präsident Stephan Nießner ein wichtiger Aspekt: „Ängste und Unsicherheit gilt es im Lebensmittelbereich zu vermeiden,. Wir haben ein effektives dreistufiges Kontrollsystem, das für die Sicherheit unserer Lebensmittel garantiert.”

 

Mit dem politischen Grundsatzprogramm will der BLL den Dialog mit der Politik anregen. Seine Eckpunkte lauten zusammengefasst:

 

1. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft steht für Freiheit und Verantwortung – für Konsumenten und Unternehmen:

Die Konsumenten müssen beim Kauf von Lebensmitteln bewusst, selbstbestimmt und frei entscheiden können. Dafür benötigen sie ausreichende Informationen und das Verständnis, um diese einordnen zu können. Unerlässliche Grundlage sind Transparenz und Bildung. Verbraucherbevormundung und Verbraucherlenkung führen zu vorgetäuschter Wahlfreiheit – echte Wahlfreiheit setzt dagegen wissenschaftsbasierte und objektive Aufklärung voraus.

 

2. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft arbeitet wissenschaftsbasiert:

Wissenschaftsbasierte Erkenntnisse sind die Grundvoraussetzung für eine objektive Aufklärung – nicht nur bei Fragen zu einem gesunden Lebensstil sondern vor allem auch im Bereich des Risikomanagements.

 

3. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft befürwortet den europäischen Gedanken:

Die Frage der Notwendigkeit von Regulierung kann und darf im europäischen Binnenmarkt nur für alle Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten gleich beantwortet werden, denn gesundheitlicher Verbraucherschutz ist nicht nach Regionen teilbar. Nationale Alleingänge und über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzungen des Unionsrechts fördern dagegen eine Rechtszersplitterung, die die deutsche Wirtschaft im europaweiten Wettbewerb benachteiligt.

 

4. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft unterstützt rechtsstaatliche Grundsätze:

Behördliche Nennungen von Unternehmensnamen in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht oder die Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen (Hygieneampel) müssen zwingend rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere der Unschuldsvermutung genügen. Angesichts der mit solchen Veröffentlichungen verbundenen wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen und der Unmöglichkeit, solche Informationen im Falle ihrer später festgestellten Fehlerhaftigkeit zurückzunehmen, steht die staatliche Seite hier in einer besonderen Verantwortung im Hinblick auf die Rechtsetzung und den Vollzug.

 

Das vollständige politische Grundsatzprogramm „Behalte die Wahl“ steht zum Download bereit unter https://www.bll.de

 

Dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Foto: Colourbox.de

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