Seminar: Strom- und Energiesteuer 2014

Mit der Neuordnung des Stromsteuergesetzes und Energiesteuergesetzes zum 1.1.2013 traten wesentliche Veränderungen ein. Daher veranstaltet der Fleischerverband Bayern am 10. September 2014 ein kostenloses Halbtagsseminar zu diesem Thema. Viele Metzgereien sind verunsichert, welche Erstattungen sie mit welchem Aufwand erhalten können. Die Ursache liegt in einer Vielzahl von Informationen, die teilweise falsch oder unzutreffend sind. Das Seminar „Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuer 2014“ beginnt um 13 Uhr in der Fleischerfachschule Augsburg und richtet sich nur an Betriebe, die in den Genuss eines ausreichend hohen Spitzenausgleichs kommen. Diese erhalten dort alle Informationen für die notwendige weitere Schritte 2014. Um zu prüfen, Inwieweit das Seminar für den jeweiligen Betrieb zutrifft, sind folgende Hinweise zu beachten:

1. Jeder Metzger hat als produzierendes Unternehmen Anspruch auf eine Strom- und Energiesteuerermäßigung wenn er im Betrieb je in Summe inkl. alle Filialen folgende Grenzwerte übersteigt:

a. Strom: 48.733 kWh/Jahr

b. Erdgas: 181.159 kWh/Jahr

c. Heizöl: 16.297 l/Jahr

Werden pro Energieträger einzeln mehr als diese Grenzwerte verbraucht, gibt es ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen Ermäßigungen nach § 9b Stromsteuergesetz (Zollformular 1453)und § 54 Energiesteuergesetz (Zollformular 1118).

2. Zudem sind weitere Ermäßigungen (den sogenannten Spitzenausgleich) nach § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz möglich, wenn der Betrieb als energieintensiv gilt. Dabei spielt das Verhältnis zwischen Energieverbrauch und Personalkosten eine Rolle. Hier gilt: Je höher der Energieverbrauch und je niedriger die Personalkosten, umso höher die Erstattung. Es gibt aber aufgrund eines variablen Verhältnisses zwischen Energieverbrauch und Personalkosten keine festen Grenzwerte, die aussagen, wer einen Erstattungsanspruch hat. Hier zwei typische Beispiele:

– Metzgerei A: Stromverbrauch: 300.000 kWh/Jahr, Heizölverbrauch: 30.000 l/Jahr

Jahresbruttolohnsumme: 300.000 €

Erstattung nach § 10 Stromsteuergesetz: 1.684,90 €; Erstattung nach § 55 Energiesteuergesetz: 0 €

– Metzgerei B: Stromverbrauch: 800.000 kWh/Jahr, Erdgasverbrauch: 600.000 kWh/Jahr

Jahresbruttolohnsumme: 800.000 €

Erstattung nach § 10 Stromsteuergesetz: 5.618,07 €; Erstattung nach § 55 Energiesteuergesetz: 556,20 €

Um in den Genuss der Erstattung dieser beiden Gesetze zu kommen, muss ein Testat bestätigen, dass der Betrieb ein Energiemanagementsystem oder alternatives System betreibt. Das Testat kostet 1.300 €.

www.fleischerverband-bayern.de

 

Meist gelesene Artikel

News
Multivac: FoodHub Nordic in Dänemark
News
Ammerbucher Design Talk 2026
News
FH Fleischer-Handwerk 4/2026 ist da!

Das könnte Sie auch interessieren:

Ammerbucher Design Talk 2026

Innovation, Zukunftsfähigkeit und langfristige Entscheidungen standen im Fokus des Ammerbucher Design Talks 2026, der im Handtmann Forum in Biberach stattfand....

FH Fleischer-Handwerk 4/2026 ist da!

Die Ausgabe 4/2026 von FH Fleischer-Handwerk ist erschienen und hält wieder eine ganze Reihe spannender Inhalte und authentischer Reportagen bereit.......

Multivac: FoodHub Nordic in Dänemark

Proteinprodukte, Backwaren und Verpackungen unter Praxisbedingungen entwickeln, testen und optimieren: Mit dem FoodHub Nordic in Vejle hat Multivac Dänemark in...

Neues eMagazin: Premiere „GENUSSWERK“

In Kooperation mit GILDE – Ihr Partner für das Fleischerhandwerk entstand ein neues interaktives eMagazin mit einem multimedialen Rückblick auf...

LEH: Frischetheken Im Wandel

Die YouGov-Studie „Frische im LEH – der Thekenkompass“ untersuchte die Rolle der Frischetheke im Lebensmitteleinzelhandel – von Versorgung zu Inspiration....

Ladenbau-Konzepte 2026

Wer einen Laden umbaut, muss einiges beachten und für die Zukunft entscheiden? Mit oder ohne SB-Verkauf 24/7, Naturhölzer, Dry-Age-Reifezelle, Sitzbereich...