Die neue Ausgabe des DLG-Expertenwissens beschäftigt sich mit dem Thema „Sensory Claims“, das in der Qualitätskommunikation rund um Lebensmittel künftig eine größere Rolle spielen kann. Unter „Sensory Claims“ versteht man Aussagen über sensorische Besonderheiten und Produktcharakteristika (Geschmack, Textur, Aroma), die in der Kommunikation mit dem Verbraucher eingesetzt werden können. Darunter fallen Beschreibungen wie „jetzt noch fruchtiger im Geschmack“ oder „cremiger Genuss“, wenn es z.B. um Aussagen zur Textur geht. Lebensmittelhersteller, Handel und der Bereich Außer-Haus-Verpflegung erhalten so vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte sensorisch zu charakterisieren.
Immer öfter gibt es Sensory Claims auf Produktverpackungen oder in der Werbung der Lebensmittel- und Getränkebranche. Wenngleich bis dato noch keine gesetzlichen Regelungen dafür vorliegen, müssen aber alle Claims fachlich begründet, nachweisbar und nachvollziehbar sein, um die Glaubwürdigkeit beim Verbraucher nicht zu gefährden. In den USA hat die ASTM International einen Leitfaden „Standard Guide for Sensory Claim Substantiation“ (ASTM, E-1958-12) formuliert. Er gilt zwar nur für den US-Markt und die dortige Rechtsprechung, kann aber auch außerhalb Amerikas Hilfestellungen bei der Erarbeitung von Sensory Claims leisten.
Das DLG-Fachzentrum Lebensmittel hat in Kooperation mit Leatherhead Research aus England ein DLG-Expertenwissen „Sensory Claims“ erarbeitet, das sich inhaltlich an den Aussagen des USA-Leitfadens orientiert und zudem Ergebnisse eigener Forschungsprojekte einbindet. Es informiert über Definitionen für Sensory Claims, stellt verschiedene Arten von Produktauslobungen vor, gibt Einblicke in die methodische Entwicklung und zeigt die Herausforderungen auf, die sich daraus an Produktentwickler ergeben. „Im heutigen Wettbewerbsumfeld mit kontinuierlich steigenden Verbrauchererwartungen ist es zunehmend wichtiger für Hersteller, charakteristische Merkmale ihrer Produkte so herauszuarbeiten, dass sie sich mit einem eigenständigen Profil im Konkurrenzumfeld behaupten können. Entscheidend für den Erfolg ist die Fokussierung auf herausragende wertgebende Qualitätsaspekte des Lebensmittels. Gesetzliche Reglementierungen, wie z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), grenzen den Kommunikationsspielraum von Unternehmen zunehmend ein. Sensory Claims unterliegen hingegen noch keiner reglementierten Verwendung. Sie eröffnen damit Herstellern neue Möglichkeiten, die in den USA und im europäischen Ausland schon seit längerem genutzt werden“, so Projektleiterin Bianca Schneider-Häder, DLG-Fachzentrum Lebensmittel. www.DLG.org/publikationen.html
Foto: DLG e.V.