“Angesichts der geradezu heuchlerischen und
irreführenden Aktivitäten von so genannten Tierschutzorganisationen ist dieses Votum nicht hoch genug zu einzuschätzen”. Im Sinne des
Tierschutzes und im Interesse von Wirtschaft und Arbeit in Deutschland muss nun der Bundesrat am 7. April 2006 dem Votum des Ausschusses folgen, forderte der DBV-Präsident. Der DBV habe sich
seit 1998 immer wieder für angepasste Haltungsverfahren bei Schweinen und Legehennen eingesetzt. Des gelte besonders für die
Legehennenhaltung. Dazu seien alle Haltungsverfahren vom Freiland bis
hin zur Stallhaltung mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes so weiter entwickelt worden, dass sie artgerechtes Verhalten ermöglichen und gleichzeitig den heimischen Landwirten eine
Chance im Markt belassen würden, betonte Sonnleitner. Niemandem, auch nicht dem Tierschutz, sei damit gedient, wenn Deutschland einseitig
Regelungen erlasse, die nur dazu führten, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland verlagert würden.
Die Große Koalition habe sich ohnehin in ihrer
Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, alle Vorgaben der EU künftig nur noch 1:1 umzusetzen. “Davon weicht der Entwurf der Bundesregierung für die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen ab
und auch das Votum des Bundesrates entspricht nicht den Vorgaben entsprechender Richtlinien auf Brüsseler Ebene”, stellte Sonnleitner fest. Trotzdem trage der DBV die jetzige Fassung der
Nutztier-Haltungsverordnungen mit, um der besonderen Sensibilität dieses Themas in Deutschland Rechnung zu tragen. Die Landwirtschaft
komme dem Anliegen des Tierschutzes also sehr weit entgegen, müsse dann aber auch darauf bestehen, dass alle Beteiligten in der Öffentlichkeit aufrichtig argumentierten, mahnte der DBV-Präsident.