Unter Federführung des Ministeriums sollen Kreisordnungsbehörden, Bezirksregierung, Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd (LEJ), Staatsanwaltschaft und Polizei ein landesübergreifendes Konzept für Meldepflichten entwickeln und notwendige Gesetzesänderungen vorschlagen. Zunächst lasse ich die Erfahrungen der intensiven Überprüfung von Tiefkühlhäusern in den vergangenen Wochen auswerten, um einen einheitlichen Überwachungsstandard in Nordrhein-Westfalen zu erreichen, sagte Uhlenberg heute nach einem Treffen mit den Sachverständigen aller 54 Kreisordnungsbehörden in Düsseldorf. Bei Verstößen und Unzuverlässigkeit eines Kühlunternehmens ist der befristete Entzug oder der Widerruf der Zulassung möglich werden. Die Kontrollen der Tiefkühlhäuser wird weiterhin durch besonders geschultes Personal des LEJ unterstützt, das eine Software zur Plausibilitätsprüfungen von Warenbewegungen anbietet.
Der Arbeitsstab Fleischhandel wird auch eine Anzeigepflicht beim Umgang mit verdächtiger Ware und einen Entsorgungsnachweis beim Vernichten von Fleisch gegenüber den Behörden prüfen. Die Belege für den Verbleib von Schlachtabfällen (Kategorie-3-Material) will Uhlenberg durch ein erweitertes Meldesystem verbessern.
Der Verbraucherschutzminister kündigte eine zentrale Fortbildung für die Lebensmittelüberwachungsbehörden in NRW zu verwaltungs- und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren an. Die Lebensmittelkontrolleure haben unter schwierigen Bedingungen gute Arbeit geleistet. Wir werden dafür sorgen, dass sie ihre verantwortungsvolle Aufgabe noch effektiver erfüllen können, erklärte Uhlenberg.