Veggie-Produkte: Wurst oder Burger ja, Tierbegriffe nein
Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) begrüßt den Kompromissvorschlag zum Bezeichnungsschutz bestimmter Fleischbegriffe, der gestern in den EU-Trilogverhandlungen in Brüssel erzielt wurde.
Nach dem gestrigen Beschluss dürfen künftig Begriffe, die eine Tierart bezeichnen, etwa Rind oder Schwein, sowie Bezeichnungen für bestimmte Teilstücke wie Lende oder Filet nicht mehr für vegetarische oder vegane Imitationsprodukte verwendet werden. Begriffe wie Wurst oder Burger bleiben hingegen weiterhin zulässig.
Verlässlichkeit für Verbraucher gefordert
„Fleisch ist ein hochwertiges Lebensmittel mit einem eigenen Nährstoffprofil. Es ist daher nur folgerichtig, dass zentrale Fleischbegriffe künftig ähnlich geschützt werden wie Bezeichnungen bei Milch und Käse“, erklärt Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des VDF. „Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass dort, wo Rind oder Schwein draufsteht, auch tatsächlich Fleisch enthalten ist.“
Nun liege es am Europäischen Parlament, das sich zuvor für einen noch umfassenderen Bezeichnungsschutz ausgesprochen hatte, die Einigung abschließend zu bestätigen.