Berlin. Die Spitzenverbände der Lebensmittelwirtschaft betrachten die geltenden Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln als voellig ausreichend. Sie sprechen sich gegen eineverpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln aus.
In einem gemeinsamen Positionspapier wenden sich der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Handelsverband Deutschland (HDE) nachdrücklich gegen eine entsprechende Änderung der Lebensmittelinformationsverordnung. Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel entscheidet in dieser Frage am 16. März2010. Zur Abstimmung steht die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die auch Zutaten und Rohstoffe betreffen könnte. Sollte es hierzu kommen, drohen nach Überzeugung der Lebensmittelwirtschaft den Konsumenten völlig unübersichtliche Produktetiketten.
Besonders gravierend würde sich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Zutaten und Rohstoffen im Fall von Lebensmitteln auswirken, die aus verschiedenen Zutaten bestehen. Da die Produzenten in der Regel oft Zutaten tagesaktuell aus verschiedenen Regionen kaufen, um den Verbraucherndie besten Qualitäten und die günstigsten Einkaufspreise bieten zu können, kämen auf sie bei einer solchen Kennzeichnungspflicht massive Umsetzungsprobleme inder Praxis zu: Bei jeder Herkunftsänderung von Zutaten müssten neue Etikettengedruckt und die Produkte im laufenden Produktionsbetrieb umetikettiert werden. Die Herstellungskosten für Lebensmittel würden sich so verteuern, ohne dass der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stünde. Eineverpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Zutaten und Rohstoffen würde die ohnehin schon häufig unübersichtlichen Etiketten noch verwirrender gestalten. Für die Verbraucher wäre damit kein Informationsgewinn verbunden.
Regionalität ist im Lebensmittelmarkt ein wichtiger Trend,den Handel und Industrie aufgreifen, wenn das Verbraucherinteresse vorhanden ist. So werden Produkte aus der Region, z. B. durch Erzeuger- oder Marketinggemeinschaften, bereits jetzt zusätzlich auf dem Etikett oder durch geschützte Siegel undfreiwillige Angaben über die besondere Herkunft herausgestellt. Die Lebensmittelwirtschaftunterstützt deshalb die im EU-Verordnungsvorschlag vorgesehene Regelung zur Lebensmittelinformation. Demnach soll es hinsichtlich der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung im allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht im Grundsatz bei den bestehenden europarechtlichen Regelungen bleiben. Die Ausweitung der Kennzeichnungspflichtauf eine Zutatenkennzeichnung lehnt sie jedoch strikt ab.