Wer sich bei der Arbeit schneidet und zum Arzt muss, fehlt danach durchschnittlich mehr als eine Woche am Arbeitsplatz – mit den entsprechenden Folgen: Lohnfortzahlung, Mehrarbeit für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder sogar eine weitere Arbeitskraft, die organisiert und bezahlt werden muss.
Besser, man beugt dem vor
Mit der Auswahl des richtigen Werkzeugs ist man schon auf einem guten Weg. Denn praktisch für jeden Schnitt gibt es das entsprechende Messer. Mit einer ungeeigneten oder gar stumpfen Klinge zu hantieren ist nicht nur mühsam, sondern auch gefährlich.
Richtige Reinigung und Pflege schonen das Werkzeug und bewahren ebenso vor Schnittverletzungen. Ganz klar: Die Spülmaschine ist ein Feind scharfer Messer. Ebenso wie Schubladen, in denen Messer ungeordnet herumfliegen Das ist Gift, vor allem für die Hände, die danach greifen. Ein entsprechender Einsatz schafft schnell Abhilfe.
Richtige Lagerung
Nicht weniger wichtig: sind die richtige Lagerung und der sichere Transport während der Messer-Arbeit. Am Arbeitsplatz liegt das scharfe Schneidwerkzeug nicht einfach auf dem Tisch. Man kann es nach dem Schneiden etwa unter ein Schneidbrett schieben. Damit ist es immer griffbereit, aber sicher verwahrt. Nach dem Arbeitsende kommt es in einen Messerkorb oder eine Messerhalterung oder -tasche.
Ausführliche und weiterführende Informationen:
BGN-report: „Auswahl und Einsatz von Handmessern“
BGN-Akzente: Handmesser in der Fleischwirtschaft
Im Profil: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – derzeit rund 3,8 Mio. Menschen in über 380.000 Betrieben.