In den Audits der Initiative Tierwohl überprüfen neutrale Zertifizierungsstellen, ob die Betriebe die Tierwohl Kriterien tatsächlich erfüllen. Insgesamt 86 Auditoren von 15 Zertifizierungsstellen sind hierfür seit Mai 2015 deutschlandweit tätig und nähern sich nun dem Abschluss der ersten Kontrollphase. Nur bei wenigen Betrieben steht die Auditierung noch aus.
Mit ca. 94 % hat ein Großteil der Betriebe die Kontrolle bestanden. Die erfolgreich geprüften 1.996 Betriebe teilen sich auf in 1.266 Schweinemastbetriebe, 443 sauenhaltende Betriebe und 287 Ferkelaufzuchtbetriebe. Auf Grundlage einer erfolgreichen Auditierung haben die Landwirte damit einen Auszahlungsanspruch des Tierwohlentgelts über eine Laufzeit von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre wird in unangekündigten Folgeaudits geprüft, ob die Kriterien auch weiterhin eingehalten werden.
Grundanforderungen größte Hürde bei der Schweinezucht
Nur rund 6 % der geprüften schweinehaltenden Betriebe haben die angegebenen Tierwohl Kriterien nicht ausreichend umgesetzt und damit die Audits nicht bestanden. Dies betrifft 71 Schweinemastbetriebe, 31 Ferkelaufzuchtbetriebe und 23 sauenhaltende Betriebe. Das größte Hindernis für die Landwirte stellten die Anforderungen bezüglich der Stalleinrichtungen und Anlagen dar. So scheiterten beispielsweise einige Betriebe an einer unzureichenden Anzahl an Tränken. Auch der Tränkewassercheck und nicht erfüllte Anforderungen an Stallböden führten vergleichsweise häufig zum Nichtbestehen. Dies sind Kriterien, die zu den Grundanforderungen gehören und von allen an der Initiative Tierwohl teilnehmenden Schweinehaltern erfüllt werden müssen. Die Mittel, die für die Betriebe mit einer K.O.-Bewertung reserviert waren, fließen in den Etat der Initiative zurück und werden zukünftig Betrieben auf der Warteliste die Teilnahme ermöglichen. Bis Ende des Jahres will die Initiative gemeinsam mit allen Partnern aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel einen Weg finden, möglichst viele dieser Betriebe zuzulassen. Bis dahin bleiben die durch die K.O.-Audits frei gewordenen Gelder reserviert.