Der offene Blick in die Küche verrät Gästen mehr über die hygienischen Zustände in einem Lokal. Künftig sollen Restaurantgäste sowie Kunden von Metzgereien, Bäckereien und Co. bereits am Eingang über die Sauberkeit eines Betriebs informiert werden.
Nordrhein-Westfalen führt als erstes Bundesland die Hygiene-Ampel ein. Das Barometer verpflichtet Gastronomen und Lebensmittelbetriebe, Kontrollergebnisse mit den Farben Grün, Gelb, Rot kenntlich zu machen.
Übergangsfrist
Die Ampel muss künftig an den Eingangstüren von Metzgereien, Bäckereien, Cafés und Restaurants für Kunden sichtbar ausgehängt werden. Betriebe ohne direkten Kundenkontakt sind verpflichtet, die Kontrollergebnisse online publik zu machen.
Die Verpflichtung greift allerdings erst in drei Jahren, da eine Übergangsphase von 36 Monaten festgelegt wurde. Betroffen sind rund 150.000 Betriebe in NRW.
Das von der Branche umstrittene Bewertungssystem wird seit Jahren diskutiert. Nun wurde das neue Gesetz der Lebensmittelkontrolle, das „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ (KTG), am 15. Februar im Düsseldorfer Landtag verabschiedet. Damit setzten sich SPD, die Grünen und Piraten gegen CDU und FDP durch.
Pro & Contra
Kritiker verurteilen die Hygiene-Ampel als zu pauschal. Minuspunkte gibt es z. B. schon, wenn der Kellner seine Kleidung daheim wäscht, statt in der Großwäscherei. Und sogar fehlerhafte Dokumentation kann zu Abstrichen führen.
Die Bewertungskriterien seien zu vage, die Ergebnisse nicht im Detail nachvollziehbar, ganz zu schweigen vom bürokratischen Aufwand. Betriebe werden an den Pranger gestellt, so das Fazit der Gastronomiebranche.
Verbraucherschützer hingegen werten das neue Gesetz als Erfolg, da es mehr Transparenz für Konsumenten schaffe. Außerdem fördere es den Qualitätswettbewerb.