Pauschale Veröffentlichung im Internet untersagt

München. Der Fleischerverband Bayern begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, Betriebe mit Hygieneproblemen nicht im Internet zu veröffentlichen. „Die Maßnahme ist unverhältnismäßig und kann einen kleinen Handwerksbetrieb in den Ruin treiben", erklärt Georg Schlagbauer, Landesinnungsmeister des Fleischerverbandes Bayern.

Der Landesinnungsmeister und Münchner Stadtrat Georg Schlagbauer unterstützt die Entscheidung des Münchner Kreisverwaltungsreferenten Wilfried Blume-Beyerle, bis auf weiteres keine Betriebe mehr im Internet zu veröffentlichen. Der Fleischerverband verweist hier auf die aktuelle Rechtslage. In mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen klagten Gastronomen erfolgreich gegen ihre Nennung im Internet. Das Münchner Urteil erklärt explizit, dass die Veröffentlichung mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit" einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit, in den Gewerbebetrieb und die allgemeine Handlungsfreiheit des klagenden Gastwirts darstelle.

Der Fleischerverband Bayern kritisiert von Anfang an die undifferenzierte Veröffentlichung von Betrieben im Internet. In der Praxis wird dabei ausschließlich die Tatbestandsseite betrachtet, nicht aber die Folgen für den Betrieb. „Einen kleinen Handwerksbetrieb kann das in den wirtschaftlichen Ruin treiben", betont der Landesinnungsmeister der bayerischen Fleischer.
Andererseits macht er deutlich, dass er in der Veröffentlichung für den Verbraucher keinen Mehrwert sieht. „Welchem Zweck soll die Veröffentlichung der Verstöße denn dienen, wenn nicht einem präventiven? Ich kann aber keine Prävention erkennen, wenn neben dem weitaus größten Teil der Veröffentlichungen die Mängel als ‚bereits behoben‘ beschrieben werden. Dann hat der Betrieb doch bereits reagiert! Die Mängel bestehen also, quasi amtlich bestätigt, nicht mehr. Vor welcher Wiederholungsgefahr muss der Verbraucher denn da geschützt werden?"
www.fleischerverbandbayern.de


teo/Redaktion Fleischer-Handwerk

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