In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bietet der Fleischerverband Bayern einen Kurs für den Sachkundenachweis an. Die Verordnung (EG) 1099/2009, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist, schreibt einen Sachkundenachweis für alle Tätigkeiten vor, die im Zusammenhang mit dem Schlachten durchgeführt werden. Der neue vierstündige Lehrgang an der Fleischerschule Augsburg richtet sich an Metzgermeister/innen und Gesell/innen (Gesellenprüfung bis 31.12.2012), die es bisher versäumt haben, sich einen Sachkundenachweis ausstellen zu lassen. Am Ende dieses Crash-Kurses erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung und nach Vorlage dieser ihren Sachkundenachweis. Falls der Kurs an den unten genannten Terminen nicht besucht wird, ist die Teilnahme an einem zweitägigen Seminar vorgeschrieben. Auch Mitarbeiter, die etwa nur für das Treiben der Tiere oder die Aufstallung zuständig und nicht am eigentlichen Schlachtprozess beteiligt sind, benötigen laut Gesetz den Sachkundenachweis. Zu den Tätigkeiten gehören:
– Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
– Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
– Betäubung von Tieren
– Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
– Einhängen und Hochziehen lebender Tiere
– Entbluten lebender Tiere
– Schlachtung
Die Crash-Kurse finden an folgenden Tagen jeweils um 13 Uhr statt:
– Montag, 27.10.2014
– Mittwoch, 29.10.2014
– Donnerstag, 30.10.2014
– Montag, 17.11.2014
– Montag, 24.11.2014
– Mittwoch, 26.11.2014
Die Kursgebühr beträgt 95 Euro für Innungsmitglieder und 125 Euro für Nichtinnungsbetriebe. Da die Teilnehmerzahl pro Kurs auf 45 Personen begrenzt ist, bittet der Verband um eine frühzeitige Anmeldung. Weitere Informationen erhält man bei der techn.-technologische Beraterin des Fleischerverbandes Bayern: Bettina Kraus (0821) 5 68 61 13 oder per E-Mail: kraus@fleischerverband-bayern.de. Das Anmeldeformular kann im Internet unter heruntergeladen werden: www.fleischerverband-bayern.de.
Foto: Hornung