Bereits in der ersten Verhandlungsrunde einigten sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Fleischerverband Bayern auf eine Erhöhung der tariflichen Entgelte um 2,5 % ab dem 1. Januar 2015. Kein Streik an den bayrischen Metzgertheken. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Fleischer/innen und Fleischer-Fachverkäufer/innen in Bayern bekommen mehr Lohn. Auch die Ausbildungsvergütung wird erhöht“, so Walter Linner, Gewerkschaft NGG. „Jede Tarifpartei hat ihren Standpunkt mit Nachdruck vertreten, jedoch das Machbare nicht aus den Augen verloren“, so beschreibt Konrad Ammon, stv. Landesinnungsmeister des Fleischerverbandes Bayern, die Tarifverhandlungen mit der NGG. „Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütungen steigern wir die Attraktivität der Berufe im Fleischerhandwerk “, erklärt Rainer Hechinger, Hauptgeschäftsführer des Fleischerverbandes Bayern. Der Abschluss wird von beiden Seiten als „Stärkung des Berufsbildes und Aufwertung gegenüber anderen Branchen“ gesehen. Und Landesinnungsmeister Georg Schlagbauer unterstreicht: „Die Lehrlinge und Mitarbeiter sind unser Kapital. Mit diesem Tarifabschluss geht das bayerische Fleischerhandwerk gestärkt in die Zukunft.“
Folgende Neuerungen ergeben sich dadurch rückwirkend zum 01.05.2015:
– Erhöhung der Entgelte: Die Entgelte erhöhen sich bei allen Entgeltgruppen und Leistungsstufen um 2,5 % linear.
– Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: Die Auszubildendenvergütungen erhöhen sich rückwirkend zum 01.05.2015 wie folgt:
1. Lehrjahr auf 550 Euro
2. Lehrjahr auf 650 Euro
3. Lehrjahr auf 860 Euro
Rückwirkend zum 01.01.2015 wurde auch der Tarifvertrag-Altersvorsorge geändert. Der Arbeitgeberbeitrag bei der betrieblichen Altersvorsorge erhöht sich ab 2015 auf 600 Euro/Jahr. Zudem wurde die Direktversicherung des Münchener Vereins als zusätzlicher Durchführungsweg aufgenommen.
Die genauen Regelungen, Entgeltgruppen und Leistungsstufen sind dem Entgelttarifvertrag bzw. dem Tarifvertrag-Altersvorsorge zu entnehmen. Dieser ist noch zur Freigabe im Wirtschaftsministerium.Sobald die entsprechenden Verträge vorliegen, erfolgt eine Information: Die Tarifverträge können dann jederzeit beim Fleischerverband Bayern angefordert werden. www.fleischerverband-bayern.de
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