BGN senkt Beiträge

Gute Nachricht für die bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe versicherten Unternehmen: Die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr hat positive Auswirkungen auf die Beitragsberechnung der BGN. Bereits zum dritten Mal in Folge konnte der Beitragsfuß gesenkt werden, er beträgt für das abgelaufene Jahr 0,368. Das hat der Vorstand der BGN in seiner Sitzung am 3. April 2014 beschlossen. Einen erfreulichen Beitrag dazu lieferte die Entwicklung der Lohnsummen, das ist die Summe aller gezahlten Arbeitsentgelte, die Arbeitgeber jedes Jahr an die BGN melden müssen. Sie stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 %. Zusammen mit den gesunkenen Ausgaben verringerte sich dadurch die Summe, die die BGN auf die Mitgliedsbetriebe umlegt, um 6 %.

Die Summe, die die Berufsgenossenschaft für ihre Ausgaben vorhalten muss, kann wegen der häufigeren Vorschusszahlungen gesenkt werden. Bislang entsprach der Vorschussfuß für das laufende Jahr dem Beitragsfuß des Vorjahres. Für 2014 wurde er erstmals eigenständig festgesetzt und auf 0,325 abgesenkt. Damit benötigt die BGN rund 50 Millionen € weniger Vorschuss als vorher – Geld, das nun in den Unternehmen bleiben kann.

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