Clemens Tönnies will im Kampf um die Macht beim größten deutschen Fleischkonzern in die Berufung beim Oberlandesgericht gehen. Er reagiert damit auf das Urteil des Landgerichtes Bielefeld, das am Freitag der Klage seines Neffen Robert Tönnies gegen das doppelte Stimmrecht des Onkels stattgegeben hatte (Az.: 17 O 61/12). Das doppelte Stimmrecht sichert Clemens Tönnies bislang in den meisten Fragen die Entscheidungsmacht, obwohl beide Seiten jeweils die Hälfte der Anteile
Das doppelte Stimmrecht war in einem Vertrag von 2002 geregelt worden. Allerdings wurde es nicht bei der neu gegründeten Dachgesellschaft des Konzerns, der Tönnies Holding eingetragen, sondern bei den bis dahin bestimmenden Fleischwerkegesellschaften. Die Anwälte von Clemens Tönnies sowie der Steuerberater und der Notar des Konzerns hatten dies im Prozess als Versehen bezeichnet. Das doppelte Stimmrecht hätte nach dem Willen aller Beteiligten eigentlich bei der Holding verankert werden müssen. Dieser Argumentation war das Gericht mit seinem Urteil nicht gefolgt.