Fipronil in Geflügelfleisch

Im Zuge der illegalen Verwendung des Wirkstoffs Fipronil 2017 initiierte die Europäische Kommission ein Ad hoc Programm. Eier und Geflügelfleisch/-fett wurden auf Fipronil und andere Stoffe untersucht, bei denen eine verbotene Anwendung denkbar erscheint.Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt, wurde in 92 % der untersuchten Proben kein Fipronil nachgewiesen. Von den positiven Proben überschritt keine die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Fipronilgehalte.

In Deutschland haben die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in den Bundesländern im Rahmen des EU Ad hoc Programms 2.149 Proben genommen und dabei 16.672 Analyseergebnisse erzielt. Bei 8 % der Lebensmittelproben konnten Fipronil-Rückstände nachgewiesen werden.

Kein Fipronilgehalt oberhalb der Referenzdosis

Es wurden Muskulaturproben von Masthähnchen und Legehennen (Suppenhühnern) untersucht. Bei den Masttieren wurde lediglich in vier von 161 Proben (2 %) Fipronil nachgewiesen. Keine Probe überschritt den geltenden Rückstandshöchstgehalt von 0,005 mg/kg. Bei den Suppenhühnern wurde in 21 von 90 Fällen (23 %) Fipronil nachgewiesen. 9 % der Proben (8) überschritten den Höchstgehalt. Jedoch lag selbst der höchste nachgewiesene Fipronilgehalt mit 0,175 mg/kg weit unterhalb des vom BfR als potentiell gesundheitlich bedenklich angesehenen Wertes für den Verzehr von Hühnerfleisch von 0,77 mg/kg.

Die Rückstandshöchstgehalte sind Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln, die EU-weit für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Produkten festgelegt werden. Sind Wirkstoffe zur Schädlingsbekämpfung auch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, so gilt die Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Für Eier und Geflügelfleisch ist dort für Fipronil ein Höchstgehalt von 0,005 mg/kg festgelegt, welcher der analytischen Bestimmungsgrenze entspricht. Eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. www.bvl.bund.de

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