Eine Analyse der Rechtslage in Deutschland und anderen Ländern ergänzt den Gesetzesvorschlag der Verbraucherorganisation. Nach Ansicht von
Foodwatch leistet der Seehofer-Gesetzentwurf keinen Beitrag, um die Missstände in der Fleischwirtschaft zu beseitigen und bleibt weit hinter den Standards anderer Länder zurück.
Umetikettiertes Hackfleisch, Schlachtabfälle in Gelatine, verdorbenes Wildfleisch in der Gastronomie die Häufung der Skandale mache es unwahrscheinlich, dass nur einzelne schwarze Schafe
betrügen. Allein in Bayern werden im Durchschnitt ein Drittel aller Frischfleisch-Proben bei Lebensmittelkontrollen beanstandet, davon
stellt sich die Hälfte als gesundheitsschädlich heraus, so Foodwatch. Effektive Informationsrechte der Verbraucher würden nach Meinung von Foodwatch die Unternehmen anhalten, die Regeln von vorneherein einzuhalten.
Der jüngste VIG-Entwurf von Verbraucherminister Seehofer schaffe dafür keine Grundlage. Im Gegenteil: Die Analyse von foodwatch zeige, dass Behörden Anfragen von Verbrauchern Monate oder sogar Jahre verzögern können und nicht verpflichtet sind, Informationen zu besorgen. Der VIG-Entwurf von Foodwatch schlägt dagegen vor, dass die
Behörden verpflichtet sind, alle bei ihnen vorhandenen Informationen Verbrauchern zugänglich zu machen. Die Geheimhaltung von Informationen müsse gerechtfertigt werden, nicht deren
Veröffentlichung. Bei Gefahrenabwehr müsse grundsätzlich das öffentliche Interesse überwiegen.