Gesetzlicher Teilzeitanspruch für das Gastgewerbe inakzeptabel

Berlin. Mit großer Sorge verfolgt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die Pläne der Bundesregierung, einen Anspruch auf Teilzeit gesetzlich zu verankern. Bereits heute sind nahezu ein Drittel der über eine Million Beschäftigten im Gastgewerbe auf Teilzeitbasis tätig. “Das Gastgewerbe fördert nicht nur Teilzeit, sondern ist auf Teilzeitbeschäftigung dringend angewiesen”, stellt DEHOGA-Präsident Dr. Erich Kaub fest. “Eines Gesetzes bedarf es dazu nicht. Es wäre katastrophal, wenn Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit hätten.”

Das Gastgewerbe in Deutschland leide noch immer unter den Auswirkungen des 630-DM-Gesetzes vom letzten Jahr. Branchenproblem Nr. 1 sei zur Zeit der akute Mangel an qualifizierten Fach- und Hilfskräften. Das geplante Gesetz sei daher arbeitsmarkt- wie wirtschaftspolitisch völlig kontraproduktiv. Es greife fundamental in die unternehmerische Entscheidungs- und vor allen Dingen Vertragsfreiheit ein. Im Vertrauen auf die bestehenden Verträge mit Vollzeit- wie auch Teilzeitbeschäftigten müssten die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie langfristig den Personaleinsatz planen können.

So werde es zukünftig noch schwieriger werden, motivierte Mitarbeiter zu den atypischen Arbeitszeiten im Gastgewerbe gewinnen zu können, befürchtet der Präsident. Hinzu komme, dass das Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die Arbeitsrechtstreitigkeiten nur Vorschub leisten. Dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit kann der Arbeitgeber nur widersprechen, wenn er innerhalb von vier Wochen schriftlich darlegt, welche betrieblichen Gründe entgegen stehen.

Wider besseren Wissens werde behauptet, die Regelungen dieses Gesetzes seien für die Arbeitgeber im wesentlichen kostenneutral. “Die Realität in den 220.000 Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland ist den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs offensichtlich nicht bekannt”, beklagt DEHOGA-Präsident Dr. Kaub.

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