Handlungsempfehlung zu LMIV

Was passiert in der Übergangszeit, in der ein Lebensmittel bei veränderter Deklaration mit einer neuen Artikelnummer (GTIN) ausgezeichnet wird, es aber noch Lagerbestand mit Produkten der Vorgänger-GTIN bei der Industrie gibt? Wird dann dieser Bestand ausgeliefert, obwohl der Handel bereits Produkte mit neuer GTIN geordert hat? Oder aber anders herum: Erhält der Händler Produkte mit neuer GTIN, obwohl er noch mit alter GTIN bestellt hat, weil der Lagerbestand mit vorangegangener GTIN erschöpft ist? Beide Fälle können eintreten, obwohl die jeweiligen Stammdaten mindestens acht Wochen vor Lieferfähigkeit des Produktes mit veränderter Deklaration und damit neuer GTIN im Stammdatenpool eingepflegt sein sollten.

 

Um dieser erhöhten Komplexität branchenweit begegnen zu können, hat das GS1 Advisory Board FMCG nun kurz vor Inkrafttreten der EU-Verordnung 1169/2011 eine Handlungsempfehlung verabschiedet. Das Gremium ist besetzt mit den Unternehmen dm drogerie-markt, Douglas, Dr. Oetker, Edeka, Henkel, Lekkerland, Markant, Metro, Nestle, Rewe, Transgourmet und Unilever. Die Empfehlung ist grundsätzlich verabschiedet, wobei es seitens Edeka nicht im vollen Umfang unterstützt wird. Das betrifft insbesondere die Punkte, dass ausschließlich durch LMIV-verursachte GTIN-Wechsel keine Umlistung des Produktes darstellen sowie die grundsätzliche Händlerakzeptanz der Lieferung von Produkten mit jeweils anders bestellter GTIN. Hier kann es innerhalb der Geschäftsbeziehungen gleichermaßen zu bilateralen Absprachen kommen.

 

Diese Vorgehensweise stellt in sich auch keinen Widerspruch dar, da die Empfehlung keine Änderung an etablierten Verfahrensweisen zwischen Industrie und Handel beinhaltet und auch mögliche bilaterale Regelungen nicht einschränkt. Als „Best Practice“ soll sie Herstellern und Händlern helfen, einen kontinuierlichen Warenfluss sowie Warenverfügbarkeit für den Verbraucher zu gewährleisten. Die Empfehlung ist auf www.lmiv-services.de als Download verfügbar.

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