Health Claims-Verordnung: Segen oder Fluch?

Die siebte internationale Konferenz „Health Claims and Functional Ingredients“ der Akademie Fresenius am 14. und 15. Juni 2016 in Mainz zog nicht nur Bilanz. Sie gab auch einen Ausblick auf neue Lebensmittel, neue Regelungen und neue Kontroversen um die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Aussagen. Seit 2006 sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln nur noch möglich, wenn sie durch die Health Claims-Verordnung ausdrücklich zugelassen sind. Es gilt zudem ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Erlaubt sind Gesundheitsaussagen nur, wenn sie durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen sind.

Unvollständige Zufallsliste?

Peter Loosen, Leiter des Brüsseler Büros des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), ging mit der Health Claims-Verordnung hart ins Gericht: „Zehn Jahre nach ihrer Verabschiedung ist die Verordnung immer noch ziemlich unvollständig – und wird es wohl auch bleiben.“ So sei die Gemeinschaftsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben der EU-Kommission eine „Zufallsliste“. Sie entspreche in keiner Weise dem allgemeinen Erkenntnisstand über gesundheitsbezogene Wirkungen von Lebensmitteln.

Refit („Regulatory Fitness and Performance Programme“) ist der Name eines Fitness-Checks, mit dem die EU-Kommission die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung verbessern will. Das EU-Recht soll einfacher werden und weniger Kosten verursachen. Ob es gelingt, die Health Claims-Verordnung „besser“ zu machen? Peter Loosen ist skeptisch: „Wenn die Mitgliedsstaaten oder das Europäische Parlament die bessere Gesetzgebung nicht wollen, dann wird sie auch scheitern. Im Moment sieht es ganz danach aus, dass nationale Egoismen und Machtspiele zwischen den Institutionen sich als zu mächtig erweisen.“

Foto: Akademie Fresenius

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