„Hygiene-Ampel” kommt

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Umsetzung der „Hygiene-Ampel“ beschlossen. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren wird die Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse direkt vor Ort Pflicht. Jahrelang lavierten Bund und Länder herum – jetzt hat Nordrhein-Westfalen ein Gesetz vorgelegt, das alle Lebensmittelunternehmen verpflichten soll, die Ergebnisse der amtlichen Hygienekontrollen an der Ladentür auszuhängen.

Das Vorhaben ist nicht neu, wurde von der Politik aber immer wieder ausgebremst: Bereits im Mai 2011 hatten sich die Verbraucherschutzminister der Länder darauf geeinigt, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen ab Anfang 2012 mittels einer „Hygiene-Ampel“ zu veröffentlichen. Den Bund forderten sie auf, den Weg gesetzlich dafür zu ebnen.

Transparenz-System mit insegesamt 73 Punkten
Beim künftigen Transparenz-System zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle werden alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder produzieren, regelmäßig überprüft. Dabei stellen die Lebensmittelkontrolleure sogenannte Risikopunkte aus. Wer die meisten Risikopunkte hat, ist am schlechtesten bewertet. Die Skala hat eine Bandbreite von 0 bis 73 Punkten und unterteilt sich in drei Risiko-Gruppen, die durch Farben symbolisiert werden:

• Grün = 0 bis 36 Punkte (Anforderungen erfüllt)

• Gelb = 36 bis 54 Punkte (Anforderungen teilweise erfüllt)

• Rot = 55 bis 73 Punkte (Anforderungen nicht erfüllt)

Den betroffenen Betriebe wird nach einer Übergangszeit von 27 Monaten vorgeschrieben, den Kontroll-Aushang unmittelbar nach dessen Austellung über das Internet oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen. Dies kann z. B. durch den Aushang an der Eingangstür des Lokals passieren.

Kontrollergebnisse direkt an der Ladentür
Die Verbraucherorganisation Foodwatch macht sich seit Jahren für die Einführung des Smiley-Systems nach dänischem Vorbild stark. Dort werden die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen mit Hilfe eines bewertenden Smiley-Systems direkt an der Ladentür veröffentlicht. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, was genau beanstandet wurde. Der jetzt von NRW vorgelegte Gesetzentwurf nähert sich dem Vorgehen Dänemarks an – allerdings sind die Pläne weniger ambitioniert, wie Foodwatch kritisiert. Dänemark mache seit 15 Jahren vor, dass das Smiley-System den fairen Wettbewerb fördere, weil die Ergebnisse der Hygienekontrollen sofort veröffentlicht werden.

Mehr Transparenz in Dänemark
Welche Betriebe in welcher Form gegen das Lebensmittelrecht in Deutschland verstoßen, erfahren die Verbraucher jedoch nicht. In Dänemark ist die Quote der Beanstandungen seit der Einführung des Smiley-Systems vor fast 15 Jahren um die Hälfte zurückgegangen. Eine repräsentative Umfrage des Instituts TNS Emnid im Auftrag von Foodwatch hatte im Jahr 2010 ergeben, dass sich 93 % der Bundesbürger die Einführung des dänischen Smiley-Systems auch in Deutschland wünschen.

www.umwelt.nrw.de

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