Kennzeichnung von Geflügelfleisch

Lose Ware in der Bedientheke

Darnter versteht man Ware, die auf Kundenwunsch oder für den unmittelbaren Verkauf verpackt wird. Unter „unmittelbarem Verkauf“ wird die Verpackung und der direkte Verkauf am gleichen Tag verstanden. Dabei handelt es sich um

– Geflügelfleisch, das auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt wird oder

– das in der Verkaufsstätte für den unmittelbaren Verkauf an den Kunden (nicht zur Selbstbedienung), vorverpackt z.B. vakuumiert wird.

Die Anbringung der Kennzeichnung erfolgt gut lesbar auf einem Schild an oder neben dem Geflügelfleisch. In diesem Fall sollte eine Kennzeichnung wie folgt gestaltet werden:

– Verkehrsbezeichnung (z. B. Putenfilet)

– Handelsklasse (in Deutschland ausschließlich „A“)

– Angebotszustand (frisch, gefroren, tiefgefroren)

– Verbrauchsdatum mit Aufbewahrungsbedingungen

– Gewicht und Preis je kg

 

Beispiel für ein Thekenschild:

Frisches Putenfilet, Handelsklasse A

– Bei 4°C verbrauchen bis: 06.06.2014 15,60 €/kg

 

Frisches Geflügelfleisch in Fertigpackungen

Folgende Kennzeichnung sollte dabei auf der Verpackung deklariert werden:

– Verkehrsbezeichnung (z. B. Putenfilet)

– Handelsklasse (in Deutschland ausschließlich „A“)

– Angebotszustand (frisch, gefroren, tiefgefroren)

– Name und Anschrift des Anbieters

– Verbrauchsdatum mit Aufbewahrungsbedingungen

– Gewicht, Gesamtpreis und Preis je kg

 

Beispiel für ein Etikett:

Frisches Putenfilet, Handelsklasse A

Metzgerei Mustermann / Maxstr. 5 / 86150 Augsburg

Bei 4°C verbrauchen bis. 06.06.2014

15,60 €/kg 500 g: 7,80€

 

Weitere wichtige Hinweise

– Der Fleischerverband Bayern empfiehlt eine Aufbewahrungszeit für frisches Geflügelfleisch von maximal zwei Tagen bei 2-4°C.

– Nach dem Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Waren nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

– Falls das Fleisch aus Drittländern stammt, muss eine Angabe des Herkunftslandes erfolgen.

– Die Zulassungsnummer des Schlacht- bzw. Zerlegungsbetriebes muss angegeben werden, wenn das Geflügel nicht im eigenen Betrieb zerlegt wurde.

Mariniertes Geflügelfleisch ist von der Verordnung ausgenommen und muss nicht wie oben aufgeführt gekennzeichnet werden, da es zu den Fleischzubereitungen gehört.

Aufgetautes Geflügelfleisch darf grundsätzlich nicht verkauft werden.

– Bei ganzen Körpern eines Schlachtgeflügels ist zusätzlich die Herrichtungsform auf dem Etikett anzugeben, z. B teilweise ausgenommen, ohne Innereien, bratfertig / grillfertig

www.fleischerverband-bayern.de

 

Meist gelesene Artikel

News
Deutschland hat Nationalgericht
News
Maschinen für die Fleischindustrie
News
Aus der Praxis: Jenzer Fleisch + Feinkost
News
Wiesenhof feiert Oktoberfest dahoam
News
QS offen für weitere Tierarten

Das könnte Sie auch interessieren:

Feinkost Keller: AR-Projekt geehrt

Als eines von drei Projekten der Lehanka Kommunikationsagentur, wurde diese für das gemeinsame AR-Projekt mit Broschüre mit der Feinkost-Metzgerei Keller...

Aus der Praxis: Jenzer Fleisch + Feinkost

Wo kein Stück verloren geht! Wer die Metzgerei Jenzer in Arlesheim betritt, merkt schnell: Hier läuft einiges anders. Statt glatter...

Deutschland hat Nationalgericht

Frankreich: Bouillabaisse. Italien: Pasta. Spanien: Paella. Und Deutschland? Zur WM kreiert Holger Stromberg, Chefkoch der deutschen Nationalmannschaft beim WM-Titel 2014,...
QS neue Tierarten Gans

QS offen für weitere Tierarten

Unternehmen können ihre Verarbeitungsprozesse auch für Tiere, die nicht im QS-System gelistet sind, überprüfen lassen....
Wiesenhof Oktoberfest dahoam

Wiesenhof feiert Oktoberfest dahoam

Fesche „Tracht“ für Oktoberfest-Klassiker: Wies'n Bratwürstl von Wiesenhof jetzt in transparenten PP-Schalen mit Rautenmuster-Oberfolie....

Maschinen für die Fleischindustrie

Sofort verfügbare, kostengünstige Maschinen für die Fleischindustrie bietet Industrial Auctions an....