Kongress erfolgreich: „Zukunft der Lebensmittelüberwachung“

Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg lud am 14. April 2015 erfolgreich zum zweiten Kongress der „Zukunft der Lebensmittelüberwachung” nach Karlsruhe ein. Ziel war es, Gewerbetreibende aus Gastronomie und Handwerk im Lebensmittelbereich mit der Lebensmittelkontrolle und den Industriepartnern zu einem gemeinsamen Dialog zu führen.

Umrahmt wurde die informative Veranstaltung durch ein aktuelles Themenprogramm mit elf Vorträgen aus dem Bereich Lebensmittelüberwachung, Allergen-Kennzeichnung / LMIV und der Risikobewertung von Lebensmittelbetrieben. Verbandsgründer und Präsident Rainer Nuss eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag über die rollende Lawine von Gesetzen und Regelungen, die auf die betroffenen Betriebe zukommt bzw. sich bereits aktuell in der Umsetzung befindet.

Neben den Vorträgen bot sich immer wieder die Gelegenheit, die aktuellen Themen und Gespräche zu vertiefen. Dazu hatten sich die Industriepartner und Kollegen aus der Lebensmittelkontrolle an ihren Messeständen im Foyer des Akademiehotels versammelt. Somit konnten die aufkommenden Themen zeitnah diskutiert und besprochen werden. Dabei konnten die anwesenden Industriepartner bei zahlreichen und angeregten Gesprächen zwischen Gewerbetreibenden und Lebensmittelkontrolleur direkt als kompetente Berater praxisnah für beide Seiten hinzugezogen werden. Somit wurde eine Situation geschaffen, die für alle Beteiligten von Vorteil ist. Der Kongress diente als praxisorientierte Dialogplattform, die branchenübergreifende Lösungen bietet.


Kompetente Beratung und aktuellste Brancheninfos boten die Kooperationspartner des Landesverbands

„Normalerweise treffen sich der Gewerbetreibende und der Kontrolleur bei einer Lebensmittelkontrolle, und jeder hat eine klar definierte Position. Wir wollen hier die Möglichkeit bieten, dass sich Kontrolleur und Bäcker, Metzger oder Gastronom in passender Atmosphäre unterhalten können. Jeder soll dem Anderen seine Sorgen, Nöte und zu vertretenden Standpunkte schildern können”, erklärt Rainer Nuss. „Dieses Konzept ist im letzten Jahr bei der ersten Veranstaltung dieser Art in Deutschland sehr gut aufgegangen, und mit über 120 Teilnehmern aus 13 verschiedenen Berufsgruppen hat es scheinbar den Nerv der gewünschten Zielgruppen getroffen. Diese Veranstaltung soll zu einer festen Institution im Bereich der Lebensmittelwirtschaft werden, und wir planen aufgrund des positiven Zuspruchs im nächsten Jahr weniger Vorträge, dafür aber mehr Zeit für die persönlichen Begegnungen der Gewerbetreibenden mit den Kontrolleuren ein.“

Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure sieht sich als wichtiges Bindeglied zwischen Kontrolleur und Lebensmittelbetrieb. Dem Gewerbetreibenden soll auf diesen Veranstaltungen neben einer Fortbildung vor allem auch die Vorgehensweise des Kontrolleurs bei seinen Kontrollen und die Möglichkeiten, sich darauf vorzubereiten, nähergebracht werden. So wächst das gegenseitige Verständnis zu den jeweiligen Aufgaben und den Herausforderungen der Praxis.

Ziel beider Seiten ist es, dem Verbraucher gesunde Lebensmittel zu präsentieren. „Wichtiges Bindeglied sind hierbei auch die Verbände und Innungen der einzelnen Lebensmittelbereiche. Deshalb freut es mich sehr, dass wie letztes Jahr alle Berufsverbände vor Ort vertreten waren“, ergänzt Rainer Nuss.

Drei Fragen an Rainer Nuss, Verbandsgründer und Präsident

Sie sprachen heute in ihrem Vortrag die Pläne aus Brüssel an, zukünftig Gebühren für Routinekontrollen zu erheben. Welche Position vertritt hierzu der Verband der Lebensmittelkontrolleure in Baden-Württemberg?

Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg lehnt die diskutierte Einführung von Gebühren für Routinekontrollen ausdrücklich ab.
Die Erhebung von neuen Gebühren trägt nach Ansicht unseres Verbandes nicht zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit bei. Vielmehr würden Betriebe, die sich vorbildlich im Sinne des Verbraucherschutzes verhalten, durch die Einführung neuer Gebühren unnötig belastet.
Je nach Umfang der Kontrolldichte würden Sonderbelastungen auf die Betriebe zukommen, die von diesen nicht so leicht verkraftet werden können. Die Folge sind höhere Betriebskosten und letztendlich steigende Verbraucherpreise, ohne dass die Lebensmittelkontrolle intensiviert würde. Die Akzeptanz der Kontrolle würde deutlich schwinden.
Viele Betriebe haben inzwischen gut funktionierende Eigenkontrollsysteme etabliert, investieren in externe Überprüfungen und zusätzliche Untersuchungen sowie qualifiziertes Personal. Eine weitere finanzielle Belastung wäre daher nicht gerechtfertigt und könnte sich vereinzelt auch gegenteilig auswirken.

Das bisherige Prinzip, dass die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure als ordnungsbehördliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt, daher in der Verantwortung des Staates und aus Steuermitteln finanziert wird, hat sich bewährt. Zwei Beispiele, weshalb es nicht sein kann, dass für Lebensmittelkontrollen Gebühren erhoben werden: Stellen sie sich vor, die Verkehrspolizei erhebt bei einer Kontrolle Gebühren, obwohl Sie keine Mängel festgestellt hat. Oder die Politesse bescheinigt per Gebührenbescheid, dass Sie vorschriftsmäßig geparkt haben.

 

Was ist ihr zusammenfassendes Urteil zum Kongress?

Der Kongress, war wie schon im Vorjahr, aus meiner Sicht ein voller Erfolg – allein auch schon deshalb, weil wir die Teilnehmerzahlen des letzten Jahres übertroffen haben und ca. 40 % der Teilnehmer schon zum zweiten Mal kamen. Ankündigen möchte ich schon heute, dass der 3. Kongress “Zukunft der Lebensmittelüberwachung” am 19. April 2016 wieder im Akademie-Hotel in Karlsruhe stattfinden wird.

 

Kennen Sie schon einige Themen für das kommende Jahr?

Ja. Wir haben eine Auswertung gemacht und hierbei festgestellt, dass wir zunächst mehr Zeit für die Gespräche zwischen Gewerbetreibenden und Kontrolleur bereitstellen müssen.
Als Themen werden wir aufgrund der ausgewerteten Wünsche der Teilnehmer folgende aufnehmen:

– Probenahme im Lebensmittelbetrieb – was muss ich hierbei beachten?

– Aufbau eines betrieblichen Eigenkontrollkonzeptes – was erwartet der Kontrolleur?

– Wie führe ich eine Hygieneschulung durch – was sollten die Inhalte sein?

– Wie führe ich eine korrekte Dokumentation zur Reinigung und Desinfektion durch?

– Was ist im Bereich der Schädlingsbekämpfung und der dazugehörenden Dokumentation zu beachten?

 

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