Im Rahmen des Symposiums “Lebensmittelkontrollen heute und morgen” hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) seine Kritik an den geplanten Pflichtgebühren für nicht-anlassbezogene Regelkontrollen erneuert: “Wir sind davon überzeugt, dass Pflichtgebühren nicht dazu führen, dass gewünschte Ziel der einheitlichen Kontrolldichte und -qualität in allen Mitgliedstaaten zu erreichen. Vielmehr dient der Vorschlag einzig und allein dazu, bestehende Defizite in den öffentlichen Haushalten der Lebensmittelwirtschaft aufzuhalsen”, erklärte Dr. Marcus Girnau, stellvertrender BLL-Hauptgeschäftsführer und ergänzte “Nicht-anlassbezogene Regelkontrollen müssen in Deutschland weiterhin staatlich finanziert werden.” Die Betriebe tragen bereits die Kosten für die Eigenkontrollen und privaten Drittkontrollen und zahlen in nicht unerheblichem Maße Gewerbesteuern. “Letztlich würden die Pflichtgebühren zu einer höheren Belastung der Verbraucher beitragen, da die Unternehmen die Mehrkosten zwangsläufig weitergeben müssten”, stellte Dr. Girnau klar, “im Prinzip würde der Staat also an einer verpflichtenden Gebühr zweimal zulasten der Verbraucher verdienen, einmal über die Gebühr und einmal über den Mehrwertssteueranteil der Preissteigerung”. Dr. Girnau betonte aber auch die Gesprächsbereitschaft der Wirtschaft und bot der Lebensmittelüberwachung den intensiven Austausch und Dialog an, um den Prozess “Lebensmittelkontrollen”, also Eigenkontrollen sowie staatliche Kontrollen, zu optimieren und effizient zu gestalten.
Mit dem zweitägigen Symposium, das mit 200 Teilnehmern komplett ausgebucht war, hat der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft das politisch wie wirtschaftlich bedeutsame Thema Lebensmittelkontrollen in seiner ganzen Breite und Komplexität aufgegriffen und aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. In einem ersten Themenkomplex erfolgte eine aktuelle Bestandsaufnahme mit mehreren grundsätzlichen Vorträgen zu den Kontrollergebnissen der letzten Jahre, den bestimmenden Rahmenfaktoren und möglichen künftigen Herausforderungen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Lebensmittelchemische Institut (LCI). Anschließend wurden von Vertretern aus Industrie, Handel, Handwerk und von Qualität und Sicherheit (QS) in einem zweiten Vortragsblock die auf den unterschiedlichen Stufen durchgeführten qualitätssichernden Eigenkontrollen sowie die Bedeutung zusätzlicher privater Auditmaßnahmen näher verdeutlicht. In einem dritten Themenkomplex haben Referenten von nationaler und europäischer politischer Ebene sowie vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure die Situation der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus ihrer jeweiligen Perspektive aufgezeigt und mögliche Änderungsvorschläge vorgetragen. Im letzten Themenblock hat schließlich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplante Präventionsmaßnahmen zur Betrugsbekämpfung näher vorgestellt.