Lärmschutzverordnung am 7. April 2006 im Bundesrat

Fischer fordert: "Die Lärmschutzverordnung sollte den gastronomischen Unternehmern den notwendigen rechtlichen Spielraum geben, Fernsehübertragungen im Freien bis 24.00 Uhr zu veranstalten." Derzeit greift in Deutschland nach 22.00 Uhr der Lärmschutz. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die die Geräusche von Betrieben der Außengastronomie beurteilt und angemessen bewertet. Das bedeutet, "heimische und ausländische Fußballfans müssten bei fast 30 Spielen bereits nach der ersten Halbzeit den Biergarten-Platz verlassen", so Fischer. Die jetzt am 7. April 2006 im Bundesrat zur Abstimmung stehende Regelung passe nicht in das Jahr 2006 und nicht in ein Land, das mit dem Slogan "Die Welt zu Gast bei Freunden" für sich wirbt. "Deutschland will sich zur Fußball-WM als weltoffener und servicefreundlicher Gastgeber präsentieren. Dafür muss die Politik aber auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen."

Zugleich appelliert Fischer an die Politik, endlich eine dauerhafte, bundesweit einheitliche Verordnung "Außengastronomie" über die Zeit der Fußball-WM 2006 hinaus zu erlassen, in der u.a.
Betriebszeiten, Immissionsrichtwerte und Messverfahren für eine gerechte Bewertung von menschlichen Kommunikationsgeräuschen festgelegt sind, die eine Öffnung bis mindestens Mitternacht ermöglichen. Denn "längere Biergartenöffnungszeiten bringen mehr Lebensqualität und Zufriedenheit bei den Gästen sowie mehr Umsatz für die Unternehmer und damit mehr Beschäftigung."

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