Im holländischen Vught unterzeichneten Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, seine niederländische Amtskollegin Sharon Dijksma und der dänische Landwirtschaftsminister Dan Jørgensen eine Erklärung zur Verbesserung des Tierschutzes in Europa. „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Tierschutz in der EU weiter voranzubringen. Wir werden zur Verbesserung des Tierschutzes unsere Kräfte bündeln und in Zukunft noch enger zusammenarbeiten”, betonte der Minister und warb für eine möglichst breite Unterstützung Erklärung. Schon zum Auftakt der Tierwohl-Initiative des BMEL „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl” hatte er erklärt, dass Tierschutz nicht an Grenzen halt machen dürfe: „Viele Fragen, wie etwa der illegale Handel mit Hundewelpen, lassen sich auf EU-Ebene besser lösen als durch lediglich nationale Maßnahmen. Mein Ziel ist es, dass hohe Tierschutzstandards zu einem europäischen Markenzeichen werden. Auch sollte das Wohlergehen der Tiere fester Bestandteil von Handelsabkommen sein und im Rahmen der WTO als Handelsanliegen Berücksichtigung finden”, betonte er.
Mit Deutschland, den Niederlanden und Dänemark haben sich drei in der tierischen Produktion europaweit führende Länder zusammengeschlossen. In der Erklärung vereinbaren die Länder, künftig auf verschiedenen Ebenen enger zusammenzuarbeiten, um den Tierschutz zu verbessern. Dies betrifft den Bereich der Tierschutzforschung ebenso wie die Verbesserung von Haltungssystemen und den Austausch von Best-Practice-Beispielen. Das neue Bündnis ist der Ansicht, dass bestehende Vorschriften der EU im Bereich des Tierschutzes bei der Haltung, beim Transport und bei der Schlachtung von Tieren konsequenter und einheitlicher durchgesetzt werden müssen. In der Erklärung begrüßen die Länder die von der Europäischen Kommission in ihrer „Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015″ angekündigten Maßnahmen. Zugleich fordern sie die Kommission auf, die angekündigte Prüfung eines vereinfachten Tierschutzrechts vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass die Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens nicht zu einer Verschlechterung des Tierschutzes führt. Geltende Standards müssten im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft und angepasst werden: „Dies gilt etwa für die Beendigung nicht-therapeutischer Eingriffe an Tieren oder die Begrenzung von Schlachttiertransporten”, erläuterte der Bundesminister. „Unserer Auffassung nach sollten die Transportzeiten für Schlachttiere grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten.“ Der Text der „Gemeinsamen Erklärung zum Tierschutz” sind abrufbar unter: www.bmel.de/tierwohl
Foto: Dutch Ministry of Economic Affairs