Bayrische Meister und Gleichgestellte erhalten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege den Zugang zum Hochschulstudium. Damit ist für sie ein Studium ohne Abitur möglich. Dies gilt für Absolventen der Meisterprüfung oder gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfungen sowie Absolventen von Fachschulen und Fachakademien. Voraussetzung ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Studienplätze des Bayerischen Landespersonalausschusses und nach dem Bayerischen Hochschulgesetz ein Beratungsgespräch an einer Hochschule oder an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege „Absolventen der Meisterprüfung werden belohnt. Meistern und Absolventen gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfungen wird der Zugang zum Einstieg in die 3. Qualifikationsebene im Öffentlichen Dienst ermöglicht. Sie können bereits zum Ausbildungsbeginn im Herbst mit dem Studium beginnen. Wir erkennen damit die große Leistung bei der Berufsausbildung an“, teilte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger aus dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit. Informationen zum Auswahlverfahren für die Studienplätze unter: www.lpa.bayern.de
Foto: Fleischerschule Augsburg