Neue Lebensmitteletiketten ab Dezember

Der Countdown läuft: In drei Monaten, ab dem 13. Dezember 2014, müssen alle verpackten Lebensmittel neue Etiketten tragen. Ab dann müssen die Kennzeichnungsregeln der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) umgesetzt sein. Die Neuerungen betreffen optische Aspekte, aber auch zusätzliche Informationselemente. Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), erklärt: “Die LMIV hat ein klares Ziel – Einheitlichkeit und Transparenz. Für Hersteller gelten europaweit einheitliche Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucher werden europaweit gleich gut und umfassend informiert.”

 

Die wichtigste optische Änderung betrifft die Mindestschriftgröße, diese beträgt nun 1,2 mm bezogen auf die Höhe des kleinen x. Zudem werden speziell Allergiker von der neuen Kennzeichnung profitieren. Allergene Zutaten werden im Zutatenverzeichnis hervorgehoben, z. B. durch Fettdruck, Großbuchstaben oder eine andere Farbe, so dass sie sofort erkennbar sind. Die wichtigste neue Informationspflicht ist die Nährwertkennzeichnung. Nährwertangaben müssen in Form einer Tabelle bezogen auf 100 ml bzw. 100 g in vorgeschriebener Reihenfolge, nämlich Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz erfolgen. Weiterhin gelten – je nach Produkt – neue Informationspflichten zu Auftauhinweisen und Einfrierdaten, zu pflanzlichen Ölen und Fetten, der Herkunft von Fleisch, Nanozutaten, dem Koffeingehalt sowie zu Ersatzzutaten und aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügten Erzeugnissen (vgl. Grafik). Für Minhoff ist klar: “Die Lebensmitteletiketten informieren mit dem Geltungsbeginn der neuen Verordnung umfassender als jemals zuvor über Inhaltsstoffe, Nährwerte, Haltbarkeit, Aufbewahrung, Zubereitung und vieles mehr. Sie sind eine verlässliche Grundlage für eine informierte Kaufentscheidung.”

 

Hintergrund:

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Verordnung) führt bestehende Rechtsvorschriften zusammen. Sie löst die bisherige europäische Etikettierungs-Richtlinie sowie die deutsche Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) ebenso wie die europäische Nährwert-kennzeichnungs-Richtlinie und die deutsche Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKV) ab. Am 13. Dezember 2014 muss die LMIV, die im Dezember 2011 in Kraft getreten ist, nahezu vollständig umgesetzt sein. Drei Jahre Übergangszeit wurde den Herstellern gewährt, um die Vielzahl der geforderten neuen und veränderten Produktinformationen zusammenzustellen, zu verwalten und schließlich komplett neue Etiketten zu gestalten.

Im Rahmen eines Presseseminars hat der BLL zusammen mit den beiden Experten Dr. Petra Unland, Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG (Bielefeld) und Professor Dr. Moritz Hagenmeyer, Krohn Rechtsanwälte (Hamburg), den Medienvertretern die neuen Informationspflichten und die Unterschiede zu bisherigen Pflichtkennzeichnung vorgestellt. Dabei stand die praktische Umsetzung an konkreten Produktbeispielen im Mittelpunkt. Wichtig war dem Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft der Verweis darauf, dass die LMIV noch nicht abgeschlossen sei. So stehen noch eine Vielzahl von Herausforderungen an, z. B. die Diskussionen rund um die Allergeninformation bei loser Ware oder zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei einer Vielzahl von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten.

 

Download “Die wichtigsten Neuerungen der Lebensmittelinformations-Verordnung”

 

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