Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe bestellte leicht verderbliche, kühlpflichtige Produkte per Online-Handel und untersuchte danach die Qualität der gelieferten Ware.
Aus Recherchedaten der Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@Zielt, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit Juli 2013 beherbergt, wurden Online-Händler ermittelt, die kühlpflichtige Ware (vor allem Fleischwaren) verkaufen. Der Testkauf fand bei einem Händler statt, der seine Waren per Paketdienst ausliefert. Bestellt wurden rohes Hackfleisch und rohe Hähnchenleber. Die Waren wurden nicht in einem speziellen Kühltransport, sondern per Paketservice in einem ungekühlten Fahrzeug angeliefert. Das eingesandte Paket wies keinen Kühlhinweis auf. Schon bei der Anlieferung konnten die zur Kühlung in die Packung eingelegten Kühlelemente keine Kühlleistung mehr erbringen, da ihr Inhalt schon verflüssigt war. Bei beiden Produkten lag die Eingangstemperatur demnach auch zwischen +16 und +17 °C. Die Kühlkette war unterbrochen. Zudem war die Kühltasche innen verschmutzt.
Das rohe Hackfleisch wies schon bei Eingang der Proben Geruchsabweichungen auf. Bei der mikrobiologischen Untersuchung stellten die Wissenschaftler hohe Keimgehalte typischerweise zum Verderb führender Keime fest. Nach der Lagerung war das Hackfleisch verdorben, das deklarierte Verbrauchsdatum wurde nicht eingehalten. Bei der rohen Hähnchenleber wurde zwar noch kein Verderb festgestellt, aber hohe Zahlen von zum Verderb führenden Keimen. Bereits im Jahr 2010 stellte das CVUA im Rahmen eines vergleichbaren Projektes Ähnliches fest. Das Amt empfiehlt Verbrauchern, bei der Bestellung kühlpflichtiger Lebensmitteln im Internet sehr vorsichtig zu sein, denn es besteht ein Risiko, dass diese während des Transports verderben. www.cvuas.de
Foto: CVUA Karlsruhe