Der VdF begrüßt die Feststellungen der TEST-Veröffentli¬chung, die unterstreichen:
– Orangensaft ist wegen seiner Inhaltsstoffe (Vitamine C, B1 und B2, Mineralstoffe wie Kalium, Kalzium und Magnesium sowie sekundäre Pflanzenstoffe wie Flavo¬noide und Carotinoide) gesundheitlich wertvoll, ein täglicher – wie es die Gesund¬heitskampagne 5-am-Tag vorsieht – Verzehr ist anzura¬ten
– Keine Belastung mit Schadstoffen, 23 Säfte von 24 sind mit sehr gut bzw. gut bewertet wor¬den
– Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat ist qualitativ grundsätzlich dem Orangen-Direktsaft gleichwertig
Die an einzelne Orangensäfte verteilten schlechten Gesamtnoten wegen angebli¬chen Verstoßes gegen die Fruchtsaftverordnung aufgrund unterstellter nicht ausrei¬chender Rearomatisierung sind unberechtigt.
Selbstverständlich sind diese Produkte verkehrsfähig und haben auch das richtige Aroma.
Kein Fruchtsaft ist wie der andere, er soll auch nicht von Nord nach Süd geschmack¬lich gleich sein. Es gibt kein Muster Orangensaftaroma als Maßstab, denn Klima, Orangensorte, Bodenbeschaffenheit, Provenienz usw. sind maßgebliche Einfluss¬faktoren. Die Fruchtsaftverordnung verlangt für die Rearomatisierung deshalb die Herstellung gleichartiger, aber nicht identischer Eigenschaften. Bei der TEST-Beurteilung geht es damit ganz offenkundig um eine analytische Spitz¬findigkeit, deren Bewertungsmaßstäbe aber leider im Dunkeln bleiben.
Auswirkungen hat diese analytisch-rechtliche Feinsinnigkeit nicht, denn die Mehrheit der beanstandeten Produkte wird im Geschmacksurteil der Konsumenten von Stiftung Warentest überwiegend mit gut bewertet. Dies spricht für sich. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass die Fruchtsaft-Industrie ihm auch in Zukunft gut schmeckende, gesunde und den Rechtsvorschriften entsprechende Fruchtsäfte anbieten wird.