Villingen-Schwenningen. Der EU-Schutz „g.g.A." ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Marke Schwarzwälder Schinken. Dies ist die feste Überzeugung des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller. „Wir werden uns als Verband weiter dafür stark machen, dass die geschützte geographische Angabe g.g.A., die den Herkunftsschutz wie auch das Herstellungsverfahren festschreibt, verstärkt in der Öffentlichkeit thematisiert und verstanden wird", betonte der Vorstand des Verbandes anlässlich einer regionalen Versammlung im Schwarzwald.
Mit Weitblick hatte die EU 1992 Regeln zum „Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Lebensmittel" erlassen, um regional bedeutsame und traditionelle Spezialitäten zu schützen. Dem Schwarzwälder Schinken wurde 1997 die g.g.A. zuerkannt. Damit wurde der damalige Status Quo festgeschrieben und das Herstellungsverfahren, wie es traditionell im Schwarzwald gepflegt wurde, als verbindlich definiert.
„G.g.A." bedeute aber noch weit mehr, darauf wies der Vorstand gleichfalls hin. Schwarzwälder Schinken darf nur in der Region, in der er historisch entstanden ist, produziert werden. Damit wird auch das Wissen und Können der Menschen geschützt. Der Vorstand wies weiterhin darauf hin, dass ohne EU-Schutz Schwarzwälder Schinken heute zum Gattungsbegriff mutiert und dessen Qualität wohl kaum noch mit dem Ursprungsprodukt zu vergleichen wäre.
woy/Redaktion Fleischer-Handwerk