
Zur Gestaltung der örtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung auf Registrierung nach § 11a Abs. 3 Fleischhygieneverordnung beim zuständigen Veterinäramt und für ein Genehmigungsverfahren, bietet Gebr. Hornickel Unterstützung an. An einem Rahmengerüst als Aluminium-Stahl-Konstruktion, das am Boden verankert wird, sind alle erforderlichen Geräte installiert: Aufzüge mit Schlachtbalken, Teleskopfahrschiene mit Spaltsägen und Federzug, Häuteabzug über Umlenkrolle mit Aufzug, elektronische Wägeeinheit. Weiterhin werden zugeordnet: Fahrpodeste, Schlachtbock (fahrbar), Hygienemodul (fahrbar),Elektromodul, Fleischtransportwagen und Abfallbehältnisse. Für die Aufstellung und Nutzung der Anlage benötigt man einen Raum von ca. L 6,0 x B 6,0 x H 4,6 m. Es besteht nicht nur die Möglichkeit den Schlachtstand in einem geschlossenen Raum zu nutzen, sondern auch in einem Tragluftzelt auf einer vorbereiteten Arbeitsfläche. Der Durchsatz beträgt zwei bis drei Stück Großvieh oder 12 – 15 Stück Schwein pro Stand/ Stunde.