Verstöße im QS-System geahndet

Der Sanktionsbeirat des QS-Systems verhängte 2014 in 288 Fällen Vertragsstrafen in einer Gesamthöhe von 142.150 Euro, z. B. für schwere Verstöße gegen die QS-Anforderungen bezüglich Tierschutz oder Rückständen von Pflanzenschutzmitteln. Im Vergleich zu den beanstandeten Fällen zeigten die Kontrollen der neutralen Zertifizierungsstellen in über 44.500 Fällen, dass die Systempartner nach den QS-Anforderungen arbeiten. „Bei schweren Verstößen gegen die QS-Anforderungen wird ein Sanktionsverfahren eröffnet und der Vorfall konsequent aufgearbeitet“, so Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH. „Das stärkt die Vertrauensbasis zwischen den Systempartnern, denn jeder muss sich auf die Leistung des Anderen verlassen können“. Der Sanktionsbeirat des QS-Systems bearbeitete im vergangenen Jahr 431 Fälle (307 in der Systemkette Fleisch und Fleischwaren; 124 in der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln). In 97 Fällen wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Befristete Sperren für das QS-System oder die Erhöhung der Auditfrequenz wurden in 42 Fällen verhängt:


Sanktionsverfahren im QS-System 201
4

 
Systemkette Fleisch und Fleischwaren:         307 Fälle (Stand: 1.1.2015)

Futtermittelwirtschaft                                      13 Fälle

Mängel bei der Umsetzung des

Futtermittelmonitorings

Landwirtschaft                                              278 Fälle        

Verstöße gegen Tierschutzanforderungen,

Fehlerhafte Dokumentation

Schlachtung/Zerlegung/Verarbeitung              6 Fälle        

Schwächen bei der Temperaturkontrolle,

Mängel bei der Kennzeichnung der QS-Ware

Lebensmitteleinzelhandel                               10 Fälle

Unzureichende Wareneingangs- und

Temperaturkontrollen,

Fehlende Nachweise von Hygiene-Schulungen

Der Sanktionsbeirat des QS-Systems agiert als unabhängiges Gremium. Unter dem Vorsitz eines Richters beraten ein Rechtsanwalt und unabhängige Sachverständige, wie Verstöße gegen QS-Anforderungen geahndet werden. Zur Beurteilung der Sanktionsfälle liegen die Ergebnisse der kurzfristig durchgeführten Sonderaudits, der Bericht der Zertifizierungsstellen sowie die Laboranalysen vor. Zudem werden die Stellungnahmen der QS-Systempartner zu den Sanktionsverfahren von den Sachverständigen zur Beurteilung herangezogen. Bei schwerwiegenden Verstößen können Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. In anderen Fällen folgen Abmahnungen oder es werden weitere Sanktionen verhängt, wie befristete Sperren für das QS-System, oder Unternehmen zu einer erhöhten Auditfrequenz verpflichtet. Gegen die Sanktionen kann Widerspruch eingelegt werden. Dann entscheidet der Sanktionsbeirat darüber. Den Systempartnern steht auch der Weg zu den öffentlichen Gerichten offen. Die Mittel aus den Vertragsstrafen fließen in den QS-Wissenschaftsfonds, der als gemeinnützig anerkannt ist. Er fördert Forschungsprojekte und wissenschaftliche Untersuchungen in den Themenbereichen Lebensmittelsicherheit, Qualitätssicherung und Tierschutz. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein unabhängiger Vorstand. www.q-s.de

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