Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat heute bestätigt, dass es sich bei dem Ausbruch von Geflügelgrippe in Niedersachsen um den hochpathogenen Erreger H5N8 handelt, der bereits in MecklenburgVorpommern,
Großbritannien, den Niederlanden und – wie heute ebenfalls gemeldet wurde – auch in Italien in Betrieben nachgewiesen wurde. Gestern hatten die Behörden in Niedersachsen den Verdacht der Geflügelpest vom Typ H5 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg gemeldet.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in engem Austausch mit den Behörden in Niedersachsen, die derzeit die nötigen Maßnahmen zur Tötung der Tiere und zum Schutz vor weiteren Infektionen einleiten.
Bislang keine Gefahr für Menschen bekannt
Nach allem was bisher bekannt ist, bedeutet der Virustyp H5N8 keine Gefahr für den Menschen. Es ist bis dato kein Fall bekannt, in dem ein zoonotisches Potential (Übergang des Krankheitserregers auf den Menschen) nachgewiesen wurde. Dennoch kann eine Übertragung nie völlig ausgeschlossen werden. Daher sind die generellen Hygie-ne- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel, Geflügelprodukten und auch Wildvögeln konsequent einzuhalten. Was die Weihnachtsgans betrifft: Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten gut durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Durchgegart ist Fleisch dann, wenn für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht wird. Weitere Informationen zum Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sowie zu zu beachtenden Hygienevorschriften hält das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereit.
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