Arbeitszeugnisse ohne Aussage

Ihr Wert beschränkt sich auf die Beschreibung der Fakten, wie Tätigkeiten und Erfolge eines Mitarbeiters. Deshalb sollten Kandidaten ihr Zeugnis besonders darauf prüfen, ob ihre Tätigkeiten richtig und vollständig wiedergegeben sind.
Die Rechtsprechung verlangt: Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. Gleichzeitig müssen sie der Wahrheit entsprechen.
Deshalb hat sich eine eigene Sprache zur Bewertung von Mitarbeitern entwickelt. Ihre Aussagekraft haben Zeugnisse dabei weitgehend verloren.
Der Missstand ist offensichtlich: Ein schlechtes Zeugnis wird fast immer mit Erfolg angefochten. Wenn aber nur gute oder sehr gute Beurteilungen ausgestellt werden, verlieren Zeugnisse ihre Bedeutung und Arbeitgeber ein wichtiges Entscheidungsinstrument. Zwangsläufig geht der Trend mehr und mehr dahin, dass zusätzlich Referenzen eingeholt werden.
Zeugnisse dienen heute lediglich als Nachweis und Beschreibung einer ausgeübten Tätigkeit. Beim Prüfen ihres Zeugnisses sollten Kandidaten daher besonders auf die Darstellung ihrer Tätigkeiten und
Erfolge achten: Wurden ihre Aktivitäten umfassend beschrieben, die wichtigsten Aufgaben zuerst, weniger wichtige zuletzt? Stehen die Hauptaufgaben im Vordergrund und nicht etwa Nebenprojekte?
Da Mitarbeiter in aller Regel ein gutes oder sehr gutes Zeugnis bekommen, sollte das eigene nicht schlechter sein. Kandidaten sollten also auf die üblichen Formeln und Beurteilungsfloskeln achten, um nicht aus dem Rahmen zu fallen. Auf Lobeshymnen sollte allerdings verzichtet werden: Ein Arbeitgeber könnte befürchten, dass eine
Auseinandersetzung am Arbeitsgericht dahinter steckt.
Eine kurze Checkliste zu formalen und inhaltlichen
Zeugniskriterien können Interessenten unter www.xenagos.de abrufen.

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