Durch den Grillvorgang und heruntertropfendes Fett bilden sich unter Umständen die Schadstoffe Benz(a)pyren und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Diese stehen unter dem Verdacht krebserregend zu sein. Ein Gutachten über drei Proben des LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) zeigt, dass die Grenzwerte, die in der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 835/2011 geregelt sind, bei der Zubereitung über der direkten Flamme überschritten wurden. Die Staatsanwaltschaft Coburg hat nun weitere Probenahmen angewiesen und will wohl bei weiteren negativen Ergebnissen das Grillen in der traditionellen Form verbieten und bei weiteren Verstößen Strafanzeige stellen. „Hände weg von so beliebten Spezialitäten, die so alt sind wie unsere fränkische Heimat‚“ fordert Ralf Luther, Obermeister der Fleischer-Innung Coburg. Hinter den Produkten stehe nicht nur eine lange Tradition, sondern auch das Herzblut vieler handwerklicher Metzger der Region. Landesinnungsmeister Georg Schlagbauer: „Wir sollten einen Weg suchen, wie wir diese fränkische Spezialität in seiner alten Form erhalten.“ Die Analyse sei wichtig, um die Kunden über Risiken aufzuklären. Ein Verbot dieser fränkischen Spezialität würde jede Verhältnismäßigkeit sprengen. „Bevor zum schärfsten Mittel gegriffen wird, müssen alle milderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Gerade die handwerklichen Metzger haben hier immer hohes Verantwortungsbewusstsein gezeigt“, so Rainer Hechinger, Hauptgeschäftsführer des Fleischerverbandes Bayern. Die Coburger Innungsmetzger haben einen Maßnahmenplan entworfen, der etwa vorsieht, die Bratwurst nach anderen Grillmethoden zuzubereiten und die Proben analysieren zu lassen. Zudem wird darüber nachgedacht, die Rezeptur anzupassen. Auch durch eine bessere Bindung, könnte möglicherweise weniger Fett heraustropfen. www.fleischerverband-bayern.de
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