Erinnerung: VKD-Vorstandstwahlen

Gemäß §26 BGB und den Satzungen neuester Fassung sind Präsident und Vizepräsidenten des Verbandes zu wählen. Eingegangene Stimmen, deren Mitgliedsbeitrag bis zum 10.09.2001 nicht eingegangen ist können nicht gewertet werden. Von den eingegangenen Unterlagen sind:
1. Die Wahlkarte abzutrennen
2. Jeweils nur ein Kandidat anzukreuzen (sonst ist die Stimme ungültig)
3. Die abgetrennte Erklärung zu unterschreiben und in den beigefügten Briefumschlag zu stecken
4. Wahlkarte und grauer Umschlag sind getrennt in den weißen Freiumschlag zu stecken und zur Post zu geben

Ein ausführlicher “So-wählen-sie-richtig-Zettel” ist den Wahlunterlagen beigefügt.

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