Förderung für Startups

Junge innovative Unternehmen aus Deutschland haben erneut die Chance, ihre Messeteilnahme an der Anuga FoodTec vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördern zu lassen. Denn die Anuga FoodTec – Internationale Zuliefermesse für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die vom 24. bis 27. März 2015 in Köln stattfindet, gehört zu den ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen im Jahr 2015 gefördert werden kann. Ziel des Förderprogramms ist es, insbesondere durch die Messebeteiligung den Export neuer Produkte und Verfahren zu stärken. Als branchenübergreifende Fachmesse für alle Bereiche der Verarbeitung und Herstellung von Lebensmitteln und Getränken führt die Anuga FoodTec im März 2015 erneut mehr als 1.300 Anbieter aus etwa 40 Ländern sowie rund 43.000 Fachbesucher aus 131 Ländern zusammen. Die Anuga FoodTec wird gemeinsam von der Koelnmesse und der DLG durchgeführt.

 

Zielsetzung des Förderprogramms

Das Förderprogramm soll junge Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte durch Messen unterstützen. Denn das Marketing für Innovationen ist in Deutschland besonders bei Existenzgründern oft verbesserungsfähig. Speziell exportorientierte deutsche Leitmessen, zu denen auch die Anuga FoodTec 2015 zählt, bieten eine Plattform für die Erschließung der internationalen Märkte und damit für das Wachstum junger innovativer Unternehmen in Deutschland. Diese erhalten durch die Messeteilnahme die Gelegenheit, ihr Wachstumspotenzial auch außerhalb Deutschlands auszuschöpfen. Durch die Förderung soll zum einen die Schwelle für die erste Messeteilnahme gesenkt werden, zum anderen werden junge Firmen in ihren Exportbestrebungen unterstützt.

 

Voraussetzungen für die finanzielle Förderung

Förderfähig sind junge, innovative Unternehmen, deren Unternehmenssitz in Deutschland liegt, die die gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) und jünger als 10 Jahre sind. Um die Fördermittel zu erhalten, müssen diese Unternehmen Produkte oder Verfahren neu entwickelt oder wesentlich verbessert und diese in den Markt eingeführt haben. Beteiligen sich solche Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand auf der Anuga FoodTec 2015 in Köln, erhalten sie eine finanzielle Zuwendung für die Messeteilnahme. Förderfähig sind auch Unternehmen, die sich bereits einmal an einem Förderprogramm des BMWi im Rahmen der Anuga FoodTec beteiligt haben. Um die Förderung zu erhalten, muss der Aussteller – vor der Anmeldung bei der Koelnmesse – einen Antrag beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

 

Gemeinschaftsstand

Aussteller erhalten von der Koelnmesse ein Komplettpaket, das u. a. 15 m² Standfläche, Standbau, Mediapaket, unbegrenzte Einladungen für Besucher, Catering, Standreinigung, Standbewachung sowie zwei Tickets für die Abendveranstaltung „Anuga FoodTec-Party“ einschließt. Die Gesamtkosten für dieses Paket belaufen sich auf 7.275 €.

 

Höhe der Förderung

Im Nachgang der Veranstaltung erhalten die geförderten Unternehmen 70 % dieser Kosten zurück, sprich 5.092,50 €. Damit beträgt der Eigenanteil, den die Unternehmen selbst bezahlen müssen, 2.182,50 €.

 

Fristen

Interessierte Unternehmen sollten sich möglichst bald anmelden. Später eingehende Anmeldungen werden nach Verfügbarkeit berücksichtigt.

 

Die Antragsformulare für die Förderung stehen unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung zum Download sowie auf der Website der Veranstaltung bereit: www.anugafoodtec.de/foerderung

 

 

Detailinformationen zum Förderprogramm bietet darüber hinaus auch die Website des AUMA unter www.auma-messen.de

 

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