Der deutschen Hotellerie ist vor dem LG Köln ein erster Sieg gegen die ausufernde Gebührenbelastung durch urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen gelungen, freuen sich Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, und Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Zwar hat das Gericht die grundsätzliche Berechtigung der Gebührenerhebung für die Kabelweitersendung auf die Hotelzimmer nach dem Urheber-rechtsgesetz bestätigt, aber es wurde auch festgestellt, dass die VG Me-dia für die Jahre 2005 und 2006 Gebühren vom Rheinhotel Dreesen für Weiterleitungsrechte verlangt hat, obwohl sie diese Rechte bereits den Kabelnetzbetreibern übertragen hat. Sollte die Entscheidung des LG Köln Rechtskraft erlangen, könnten alle Hotels, die ihre Fernsehsignale über Kabel unmittelbar oder auch nur mittelbar von Kabel Deutschland GmbH, ish GmbH, iesy Hessen GmbH und Kabel Baden Württemberg GmbH beziehen, hiervon profitieren, denn die genannten Kabelnetzbetreiber werden alle vom Vertrag mit der VG Media umfasst.
Die Klage vor dem LG Köln ist vom DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) als Musterverfahren erhoben worden. Die VG Media weigert sich allerdings, dieses Verfahren als Musterverfahren anzuerkennen. Es ist daher zur Zeit nicht sicher, ob weitere gerichtliche Auseinandersetzungen von Hotels mit der VG Media vermieden werden können. Zunächst muss die rechtskräftige Entscheidung abgewartet werden.