Geflügel-Charta 2015

Wichtige Impulse für Verbraucherschutz und Verbraucherinformation hat die deutsche Geflügelwirtschaft in einem Hintergrundgespräch mit führenden Bundesagrarpolitikern gesetzt. Bei einem Parlamentarischen Frühstück zu Inhalten und Forderungen der Geflügel-Charta haben Spitzenvertreter des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) eindringlich auf die Gefahr hingewiesen, dass billige Fleischimporte aus Ländern mit deutlich niedrigeren Standards bei Tierhaltung und Verbraucherschutz die hohe Prozess- und Produktqualität in der deutschen Geflügelfleischerzeugung zu unterlaufen drohen.

Betroffen davon ist insbesondere das mit 60 bis 75 % Marktanteilen besonders relevante Großverbrauchersegment der Außer-Haus-Verpflegung – denn anders als für das im Handel erhältliche unbehandelte Geflügelfleisch gibt es für das in Restaurants, Kantinen oder Mensen servierte Fleisch bis dato keinerlei Kennzeichnungspflicht. Während sich also der Käufer an der Ladentheke oder am Kühlregal bewusst für Putenschenkel oder Hähnchenbrust aus Deutschland entscheiden kann, bleibt dem Restaurantgast in der Regel verborgen, ob das Putenfilet oder die Chicken Nuggets aus Deutschland kommen – oder aber aus einem Land mit nicht annähernd so hohen Tierwohlstandards. „Das darf nicht sein. Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht bis zum Teller“, fordern Rainer Wendt und Thomas Storck, Vizepräsidenten des ZDG. Aus Sicht der deutschen Geflügelwirtschaft gebe es keinen sachlichen Grund für die bisherige Ungleichbehandlung, die schnellstmöglich aufgehoben werden müsse: „Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz für den Verbraucher und im Sinne möglichst hoher Standards bei Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz.“

Erhebliche Relevanz
Das Großverbrauchersegment hat eine erhebliche Marktrelevanz: Bei Hähnchenfleisch macht dieser Bereich etwa 60 bis 65 % des Marktes aus, bei Putenfleisch sogar bis zu 75 %. Derzeit ist der Preis das allein entscheidende Kriterium in diesem Marktsegment – und da hat die aus anderen Ländern kommende Ware wegen der deutlich niedrigeren nationalen Standards und geringeren Auflagen naturgemäß einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber deutschem Geflügelfleisch. So unterliegt das aus dem Ausland an deutsche Großverbraucher gelieferte Geflügelfleisch weder dem QS-System noch einem Antibiotikamonitoring, die Tiere werden standardmäßig mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert. „Wir finden die hohen deutschen Standards richtig und gut und investieren kontinuierlich in deren Weiterentwicklung“, betonen Storck und Wendt. „Aber: Den Tieren und Verbrauchern bringt das alles ja nur dann etwas, wenn diese Standards nicht durch Billigimporte unterlaufen werden.“

Mit ihren Forderungen ist die deutsche Geflügelwirtschaft beim Hintergrundgespräch mit den Bundesagrarpolitikern auf breite Zustimmung gestoßen und hat aus dem Gespräch die Zusage mitgenommen, dass das Thema von der deutschen Politik auf EU-Ebene weiter vorangetrieben wird. „Wir freuen uns, dass wir mit unserer Initiative ein wichtiges Thema nach oben auf die Agenda gesetzt haben“, sagen Storck und Wendt. Herkunftskennzeichnung ist zentrale Forderung der Geflügel-Charta 2015 Die umfassende Herkunftskennzeichnung ist auch eine zentrale Forderung der im September veröffentlichten Geflügel Charta 2015. „Der Verbraucher muss […] erkennen können, wo das Fleisch herkommt, das er verzehren möchte“, heißt es in der Geflügel-Charta. Und weiter: „Entsprechend fordert die deutsche Geflügelwirtschaft zusätzlich zu der heute bereits geltenden Herkunftskennzeichnung von unbehandeltem frischen und gefrorenen Fleisch von der Politik die Einführung verbindlicher Herkunftskennzeichnungen auf EU-Ebene auch für Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse und Lebensmittel, in denen Fleisch als Zutat enthalten ist. Auch das Großverbrauchersegment der Außer-Haus-Verpflegung mit Restaurants, Kantinen und Mensen soll von der Kennzeichnungspflicht umfasst sein.“

www.zdg-online.de

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