VDF Werkvertraege nein Zeitarbeit ja

VDF: Werkverträge nein, Zeitarbeit ja

Noch reichlich Beratungsbedarf zum Arbeitsschutzkontrollgesetz

Die Verschiebung der Schlussberatungen im Deutschen Bundestag über die Änderungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz zeige, dass die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD noch erheblichen Beratungsbedarf haben. „Wir sind sehr froh, dass sich die Bundestagsabgeordneten mit der Rechtssicherheit und den möglichen Konsequenzen des aktuellen Gesetzentwurfs auseinandergesetzt haben“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) Dr. Heike Harstick. „Leider konnten wir unseren Sachverstand zum Referentenentwurf weder im Vorfeld einbringen, noch war die Fleischwirtschaft als die am meisten betroffene Branche zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss Anfang Oktober eingeladen.“

Der VDF wende sich „nicht gegen ein Werkvertragsverbot in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft“. Die Fleischwirtschaft bestehe aus einer Vielzahl kleiner und mittelständischer, fast ausschließlich familiengeführter Unternehmen sowie einzelnen großen Konzernen. Alle Unternehmen wären von den neuen gesetzlichen Regelungen für die Fleischwirtschaft betroffen. Und das unabhängig davon, ob sie bisher mit oder ohne Werkverträge gearbeitet haben.

VDF sieht „Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen“

Die Unternehmen tragen dem VDF zufolge „zu einem großen Teil bereits die volle Verantwortung für die bei ihnen Beschäftigten“. Dort, wo bislang Werkverträge eingesetzt würden, seien die Unternehmen aktuell dabei, auf Festanstellungen überzugehen. Dieser Prozess solle bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen im Arbeitsschutz sowie für die Unterbringung von Beschäftigten würden vom VDF mitgetragen.

Sowohl das vorgesehene Verbot der Zeitarbeit als auch das im Gesetzentwurf verklausuliert formulierte Kooperationsverbot hätten dagegen „nichts mit Arbeitsschutz zu tun“. Beides würde „ausschließlich in Richtung Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen“ zielen.

Das Verbot von Zeitarbeit verhindere saisonale Produktion wie beispielsweise zur Grillsaison, wo in kurzer Zeit für einen vorübergehenden Zeitraum zusätzliches Personal benötigt werde. Dies gehe nur mit dem Einsatz von Zeitarbeitskräften. Denn für befristete Anstellungen ließen sich keine Bewerber finden und Arbeitszeitkonten seien in dem notwendigen Ausmaß keine Lösung. „Den betroffenen Unternehmen wird die nötige Flexibilität genommen, um sich im europäischen Wettbewerb behaupten zu können“, ist Dr. Heike Harstick überzeugt.

Meist gelesene Artikel

News
Deutschland hat Nationalgericht
News
Aus der Praxis: Jenzer Fleisch + Feinkost
News
Wiesenhof feiert Oktoberfest dahoam
News
QS offen für weitere Tierarten
News
Feinkost Keller: AR-Projekt ausgezeichnet

Das könnte Sie auch interessieren:

FH Versammlung Kaniber

Metzgerhandwerk Schulter an Schulter

Bayerns Ernährungsministerin Michaela Kaniber begrüßt engere Zusammenarbeit der Fleischerverbände aus Bayern, Sachsen und Thürigen....

Feinkost Keller: AR-Projekt ausgezeichnet

Als eines von drei Projekten der Lehanka Kommunikationsagentur, wurde diese für das gemeinsame AR-Projekt mit Broschüre mit der Feinkost-Metzgerei Keller...

Aus der Praxis: Jenzer Fleisch + Feinkost

Wo kein Stück verloren geht! Wer die Metzgerei Jenzer in Arlesheim betritt, merkt schnell: Hier läuft einiges anders. Statt glatter...

Deutschland hat Nationalgericht

Frankreich: Bouillabaisse. Italien: Pasta. Spanien: Paella. Und Deutschland? Zur WM kreiert Holger Stromberg, Chefkoch der deutschen Nationalmannschaft beim WM-Titel 2014,...
QS neue Tierarten Gans

QS offen für weitere Tierarten

Unternehmen können ihre Verarbeitungsprozesse auch für Tiere, die nicht im QS-System gelistet sind, überprüfen lassen....
Wiesenhof Oktoberfest dahoam

Wiesenhof feiert Oktoberfest dahoam

Fesche „Tracht“ für Oktoberfest-Klassiker: Wies'n Bratwürstl von Wiesenhof jetzt in transparenten PP-Schalen mit Rautenmuster-Oberfolie....