Leitlinien für die Schlachtung

Frankfurt/Main. Der Deutsche Fleischer-Verband hat Standardanweisungen für die Schlachtung in handwerklich arbeitenden Betrieben veröffentlicht. Damit reagiert der Verband auf Anforderungen der neuen europäischen Tierschutzschlacht-Verordnung (EG) 1099/2009 sowie der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung. In den Anfang 2013 in Kraft getretenen Verordnungen wird unter anderem gefordert, dass „Unternehmer die Tötung von Tieren und die damit zusammenhängende Tätigkeiten vorab planen und sie im Einklang mit Standarderklärungen durchführen müssen."

Um seine Mitgliedsbetriebe zu unterstützen, hat der DFV in Kooperation mit dem Fleischerverband Bayern einen Leitfaden für die Schlachtung in Betrieben des Fleischerhandwerks erarbeitet. Die in der rund fünfzigseitigen Veröffentlichung enthaltenen Standard-Arbeitsanweisungen umfassen Vorgaben zu Zielen, Zuständigkeiten, Arbeitshinweise zur Aufstallung und Schlachtung, insbesondere zur Betäubung und Entblutung, sowie Verfahren zur Überwachung und Dokumentation. Darüber hinaus werden in dem Leitfaden die vom Gesetzgeber geforderten, sogenannten Schlüsselparameter sowie die erforderlichen Maßnahmen bei möglichen Fehlbetäubungen festgelegt.

Der neue DFV-Leitfaden ergänzt die auch als „Gelber Ordner" bekannte und bewährte DFV-Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und kann in einer Entwurfsfassung bereits jetzt beim DFV, im passwortgeschützen DFV- Mitgliederbereich sowie den Landesinnungsverbänden abgerufen werden. DFV-Geschäftsleiter Dr. Wolfgang Lutz: „Eine endgültige Fassung des neuen Schlacht-Leitfadens bedarf noch der Abstimmung mit den zuständigen Behörden und einer Erprobung in der Praxis." Zu diesem Zweck veranstaltet der DFV Anfang 2013 einen Workshop mit selbstschlachtenden Metzgern, bei dem auch Vertreter der zuständigen Landes- und Bundesbehörden mit einbezogen werden.
www.fleischerhandwerk.de


teo/Redaktion Fleischer-Handwerk

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