Das im Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz sieht solche freiwilligen Vereinbarungen zur Verbesserung des Lebens-umfeldes behinderter Menschen vor. Damit sollen bürokratische gesetzliche Regelungen vermieden werden. Um die Information behinderter Gäste über barrierefreie gastgewerbliche Angebote in Deutschland verlässlicher zu gestalten, haben die Verhand-lungspartner die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie standardisiert, wobei die verschie-denen Behinderungsarten berücksichtigt werden. Hoteliers und Gastronomen werden anhand von Checklisten in die Lage versetzt, die Standards im eigenen Betrieb zu überprüfen. Die barrierefreien Angebote werden nach dem neuen Standard erstmals im Deutschen Hotelführer 2006 (www.hotelguide.de) sowie im IHA-Hotelführer Hotels Deutschland 2006 (www.hotellerie.de) gekennzeichnet. Ferner finden die neuen Kriterien der Barrierefreiheit ab Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung.