Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hat anlässlich seines Bonner Empfangs seine Kritik an Pflichtgebühren für nicht anlassbezogene Regelkontrollen erneuert. Das Land Niedersachsen hat bisher als einziges Bundesland eine allgemeine Gebührenpflicht für Futtermittelkontrollen (April 2014) sowie Lebensmittelkontrollen (Dezember 2014) in Kraft gesetzt. „Wir sind davon überzeugt, dass Pflichtgebühren nicht dazu dienen, dass nun das gewünschte Ziel der einheitlichen Kontrolldichte und -qualität in allen Mitgliedstaaten erreicht wird. Vielmehr dient der Vorschlag einzig und allein dazu, bestehende Defizite in den öffentlichen Haushalten der Lebensmittelwirtschaft aufzuhalsen, die ohnehin schon die Kosten für die Eigenkontrollen und privaten Drittkontrollen trägt und zusätzlich Gewerbesteuern zahlt“, so BLL-Präsident Stephan Nießner. Hinzu komme, dass zusätzliche Einnahmen womöglich nicht der Lebensmittelüberwachung zugutekommen würden, sondern in anderen Töpfen, z. B. für die Sanierung von Schwimmbädern, versickern könnten. In Niedersachsen sind der Gebührenpflicht für Futtermittel über 80 Gerichtsverfahren anhängig. Daher rechnet der BLL damit, dass es im Bereich der Lebensmittel entsprechende Verfahren geben wird: „Klagen von Seiten der betroffenen Unternehmen sind in Niedersachsen definitiv zu erwarten”, meint Stephan Nießner. Ebenso wie höhere Preise für die Verbraucher, denn um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssten die Unternehmen die Mehrkosten unweigerlich weitergeben.
Der niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Christian Meyer, entgegnete, dass die Verstärkung der Kontrollen nötig sei und nicht ohne Grund erfolge: „Es ist klar, dass man für jede Form der Gebühr keine Jubelstürme bekommt. Aber am Anfang der Kette müssen die Probleme schon aufgespürt werden, dann sparen wir im Endeffekt alle, eine Rückrufaktion aus dem Handel ist wesentlich aufwendiger.” Zudem habe die Verstärkung der Kontrollen weniger Skandale zur Folge gehabt. Zu den möglichen Klagen sagte er: „Es ist gut, dass es diese Möglichkeit in unserem Rechtsstaat gibt, alle Handlungen müssen überprüft werden. Wir warten die Ergebnisse ab.“ Weiterhin stellte der diesjährige Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz sein Programm für 2015 vor, das sich u. a. stark auf das Thema Tierschutz konzentriert. Ebenso möchte der Minister eine Debatte über den Wert von Lebensmitteln anstoßen: „Lebensmittel dürfen nicht verramscht werden. Wir müssen den Verbrauchern klar machen, dass Umwelt- und Tierschutz ihren Preis haben.“ www.bll.de
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